Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen zur Modulprüfung sowie zur Betreuung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten im Staatsexamen des Moduls „Einführung in die Schulpädagogik und Allgemeine Didaktik“ am Universität Leipzig. Erfahren Sie, wie die Prüfungsleistung im Fallanalyse-Format abläuft — inkl. digitalem Open-Book-Modus, formaler Vorgaben und Hinweise zum Einsatz von gKI-Tools — sowie wie wir Sie beim Verfassen Ihrer wissenschaftlichen Abschlussarbeit begleiten und unterstützen.

Fallanalyse in der Prüfung

Machen Sie sich durch nachfolgende Informationen mit dem inhaltlichen und formalen Prüfungsanspruch vertraut.

Im Zentrum unserer Lehre steht die Arbeit mit schulpraktischen Fallbeispielen, die wir literaturgestützt aus verschiedenen berufsfeldbezogenen Perspektiven analysieren. So vertiefen wir grundlegende und aktuelle Fragen des Lehrens und Lernens – von demokratischer Bildung über die Beziehung zwischen Lehrkraft und Schüler:innen bis hin zum Einsatz digitaler Medien.

Weil eigene Schulerfahrungen oft subjektiv geprägt sind, schaffen Fallanalysen Distanz zu ersten Eindrücken und Vorurteilen. Statt schnelle Urteile zu fällen, üben wir eine reflexive Haltung ein: Situationen gründlich verstehen, bevor wir bewerten. Unser kasuistischer Ansatz der Lehrer:innenbildung nimmt dabei das „Technologiedefizit“ ernst – es gibt keine Patentrezepte für guten Unterricht. Jede Entscheidung hängt von der konkreten Situation ab. In diesem Sinne dient die Fallarbeit in den Lehrveranstaltungen des ersten bildungswissenschaftlichen Moduls auch als Einübung in eine reflexive Haltung gegenüber der eigenen und fremden pädagogischen Praxis. Ziel der fallbasierten Lehre ist es, Sie als angehende Lehrpersonen zu befähigen, Ihr pädagogisches Handeln auch unter Handlungs- und Entscheidungsdruck reflektieren zu können.

Ihre Prüfungsleistung findet in Form einer Fallanalyse statt. Es liegt für Sie ein Fallbeispiel vor, welches Sie analysieren. Sie werden einen Aufsatz schreiben, der von Ihnen Transferleistungen auf Grundlage der Literatur und Inhalte all Ihrer Lehrveranstaltungen des ersten bildungswissenschaftlichen Moduls (Vorlesung, Seminar 01 und Seminar 02) erfordert. Erworbene Fachtermini sollten dabei verwendet und angemessen aufeinander bezogen werden. Ihre Darstellung soll über alltagsweltlich-konkrete Beschreibungen hinausgehen und sich auf wissenschaftliche Theorien, Modelle und Literatur Ihrer Lehrveranstaltungen beziehen. Dabei sind die Namen der Autor:innen zu nennen, auf die Sie sich beziehen. Einen Einblick in das Bewertungsschema, das wir der Begutachtung Ihrer Prüfungsleistung zugrunde legen, wird Ihnen in den Lehrveranstaltungen des Moduls zur Verfügung gestellt. Nutzen Sie bei der Erstellung Ihrer Prüfungsleistung einen wissenschaftlichen und einheitlichen Zitierstil auf Grundlage der Literatur des ersten bildungswissenschaftlichen Moduls.

Die Prüfungsleistung wird digital stattfinden. Ihre digitale Prüfungsplattform finden Sie im Moodlekurs der Vorlesung des jeweiligen Prüfungssemesters. Es handelt sich um eine digitale Openbook Fallanalyse. Für die Erstellung der Prüfungsleistung dürfen Sie alle Unterlagen verwenden, die Sie im Rahmen der Arbeit im Modul erhalten oder selbst aufbereitet haben. Wir empfehlen Ihnen einen vorbereiteten und störungsfreien Arbeitsplatz, der es Ihnen ermöglicht, eine maschinenschriftliche Prüfungsleistung zu verfassen. Bedenken Sie, dass Sie am Tag der Prüfungsleistung eine stabile Internetverbindung benötigen.  Sie können auch geeignete PC-Pools der Universität nutzen.

Über weitere formale Vorgaben zur Prüfungsleistung werden Sie in den Lehrveranstaltungen und über einen Infobrief vor Antritt der Prüfungsleistung informiert.
 

Für die Erstellung der Prüfungsleistung dürfen Sie am Prüfungstag alle Unterlagen verwenden, die Sie im Rahmen der Arbeit im Modul erhalten oder selbst aufbereitet haben. Das erfordert von Ihnen ein sicheres, souveränes und wissenschaftlich integres Vorgehen sowohl bei der Erstellung der Materialien als auch für die Verwendung dieser während der Prüfung. Bei Antritt der Prüfungsleistung erklären Sie mit einer Eigenständigkeitserklärung, dass Sie die Aufgaben eigenständig und individuell, als nicht-kooperative Prüfungsleistung, verfassen und absolvieren werden. Sofern Sie fremde Quellen verwenden, werden Sie diese entsprechend kennzeichnen. Das Vorgehen zur Zitierweise wird in den Lehrveranstaltungen besprochen.

Gleichzeitig lernen Sie im Rahmen der fallbasierten Lehre im ersten bildungswissenschaftlichen Modul auf Grundlage eines ausgewählten Literaturkanons ein Vokabular, um Schul- und Unterrichtssituationen als angehende Lehrperson vorerst handlungsentlastet beschreibbar zu machen. Das Vokabular eignen Sie sich in einem kooperativen wie individuellen Lernprozess an. Artefakte Ihres Lernprozesses sind nicht zitierfähig; es handelt sich um Ihren persönlichen Bildungsprozess, bei welchem Sie sich auf soziale Begegnungen, wissenschaftliche Quellen, Literatur, Zusammenfassungen, Skripts etc. beziehen, sofern es um die Notwendigkeit der Erstellung eines Lernproduktes geht. Theoretische Konzepte werden Sie gleichwohl auf konkrete Autor:innen zurückführen und im Rahmen Ihrer Prüfungsleistung angeben müssen, auch wenn diese in Ihr Vokabular übergegangen sind und auch wenn Ihre Artefakte oder selbst Ihr Lernprodukt durch den Einsatz von Tools mit generativer künstlicher Intelligenz (gKI) und Antworten von Large Language Models (LLM) entstanden ist.
 

Umgang mit gKI als Werkzeug in der Prüfungsleistung Fallanalyse des Moduls 05-BWI-01-SEK

Die Prüfungsordnung sowie die Eigenständigkeitserklärung legen nahe, dass während der Prüfungsleistung jede Form der Zusammenarbeit mit anderen Personen unzulässig ist – dazu zählen auch gKI-Systeme, wenn sie im Sinne einer Co-Autor:innenschaft eingesetzt werden. Auch wenn Sie bei der OpenBook-Prüfung auf Ihre Materialien, Literatur und eigene Aufzeichnungen zurückgreifen dürfen, gilt weiterhin:

  • Ihre Prüfungsleistung ist eine individuelle, nicht-kooperative Leistung.
  • Der Einsatz von gKI-Tools ist nicht verboten, sondern erfordert einen reflektierten, transparenten und wissenschaftlich redlichen Umgang.

“Die gKI-Nutzung wird nicht grundsätzlich sanktioniert – sondern deren VERSCHLEIERUNG.”

Der Umgang mit gKI gehört zur aktuellen wissenschaftlichen und beruflichen Praxis. Wir möchten, dass Sie lernen, solche Tools:

  • unterstützend, aber nicht ersetzend einzusetzen.
  • reflektiert, kritisch und eigenständig zu nutzen.
  • transparent über deren Verwendung zu berichten.

“Ziel ist nicht Kontrolle – sondern Ihre professionelle Kompetenz”

Ein gKI-Einsatz kann mit der Eigenständigkeit der Prüfungsleistung vereinbar sein, wenn

  • er ausschließlich unterstützend eingesetzt wird und keine inhaltsgenerierende Co-Autor:innenschaft übernimmt,
  • die Nutzung transparent gemacht wird,
  • der:die Studierende die Kontrolle über Inhalt, Struktur und Argumentation behält,
  • Theorien, Konzepte oder Analysen aus der gKI eigenständig geprüft und kritisch eingeordnet werden.

“Transparenz schützt – Täuschung schadet.”

Sie dürfen gKI-Tools im Rahmen der OpenBook-Prüfung zur Unterstützung verwenden – nicht aber zur Erstellung von Inhalten, Argumentationen oder Analysen, ohne dies zu reflektieren und kenntlich zu machen. Eine nicht deklarierte Nutzung stellt einen Täuschungsversuch dar und führt zur Bewertung mit „nicht bestanden“ bzw. „5,0“ 

Wenn Sie gKI-Tools reflektiert und transparent einsetzen, besteht kein Risiko – im Gegenteil: Ein kritischer Umgang mit solchen Tools wird als Teil Ihrer wissenschaftlichen Kompetenz verstanden. Schauen Sie hierzu auch in die Stellungnahme der Universität Leipzig zu Guter Wissenschaftlicher Praxis.

Vor allem der Aspekt des Generierens steht Ihrer Eigenleistung und -verantwortung für das Verfassen einer Fallanalyse entgegen.

Die Produkte von gKI-Tools sind keine wissenschaftlichen Quellen. Schreibtechnisch sind sie eher wie das Ergebnis einer einfachen Internetsuche zu behandeln. Da LLM-Antworten nicht wie Bücher oder Artikel dauerhaft und identisch abrufbar sind, gelten sie nicht als bibliografisch nachweisbare Quellen. Gelegentlich wird gKI-Output als “persönliche Mitteilung” behandelt; allerdings sind die Outputs weder stabil noch replizierbar.

Aus Transparenzgründen muss jedoch dokumentiert werden, wo und wie genau gKI-Tools für die Erstellung Ihres Lernprodukt, Ihrer Prüfungsleistung, also der Fallanalyse, genutzt wurden. Auch bei korrekter Quellenangabe bleibt es die Verantwortung der Autorinnen und Autoren, die Relevanz und Genauigkeit der Produkte zu überprüfen.
 

gKI darf Ihnen beim Denken helfen, aber nicht das Denken abnehmen. Beim Einsatz von gKI-Tools in wissenschaftlichen Prüfungsleistungen kommt es nicht nur darauf an, dass Sie diese reflektiert einsetzen – sondern auch wie. Eine zulässige Nutzung liegt vor, wenn die gKI Ihnen beim Denken hilft – Sie bleiben in der inhaltlichen Kontrolle und gestalten den Text selbst. Der Einsatz der gKI als Co-Autor:in ist immer dann der Fall, wenn Sie Inhalte, Argumente oder Theorieteile übernehmen, die nicht auf Ihrer eigenen Analyse basieren, sondern von der gKI generiert wurden – besonders, wenn dies nicht offengelegt wird.

gKI als Co-Autor:ingKI als Co-Denkende:r
  • Wenn Studierende Inhalte unkritisch übernehmen, also Texte, Analysen oder Theoriedeutungen direkt von der gKI einfügen, ohne eigenständige Reflexion.
  • Wenn gKI als Antwortgenerator genutzt wird, um Transferleistungen zu erbringen, die der Student oder die Studentin selbst leisten müsste.
  • Wenn gKI aktive Textteile formuliert, die nicht erkennbar als solche gekennzeichnet oder überarbeitet wurden.
  • Die gKI formuliert Analyseabschnitte, Argumentationen oder ganze Theorieteile.
    Die Vorschläge werden unverändert oder nur leicht verändert übernommen.
  • Es fehlt eine kritische Prüfung durch den Studierenden.
  • Der Text entsteht nicht aus eigenem Verständnis, sondern aus fremder Autor:innenschaft.
  • Die Prüfungsleistung ist nicht mehr individuell, sondern ein Produkt aus Zusammenarbeit – auch wenn die „Person“ gKI ist.
  • Wenn gKI sprachlich oder strukturell unterstützt, vergleichbar mit einem Rechtschreibprogramm oder einem Mindmap-Tool (für Personen mit einer anderen Ausgangssprache als Deutsch oder mit Personen, die eine anerkannte Teilleistungsschwäche haben).
  • Wenn die Nutzung der gKI transparent gemacht wird und nicht zu einem Ersetzen der individuellen Analyse- und Transferleistung führt.
  • Wenn Studierende gKI gezielt zur Reflexion nutzen, also etwa, um sich selbst Fragen zu stellen oder ihre Argumentation zu überprüfen – nicht aber zur Generierung von Antworten.
  • Der:die Studierende denkt selbst – die gKI gibt Impulse zum Weiterdenken und -reflektieren.
  • Die gKI wird zur Anregung genutzt: z. B. Gliederungsideen, sprachlichen Feinschliff, Erklärung von Begriffen und Zusammenfassung von Inhalten.
    Es findet ein kritisches Prüfen, Anpassen oder Verwerfen statt.
  • Die inhaltliche Verantwortung und Gestaltung liegen vollständig bei der Person selbst.
Die gKI wird als Ersetzungsinstanz genutzt – sie schreibt oder denkt Inhalte anstelle des Studierenden.Die gKI wird als Werkzeug zur Reflexion, Strukturierung oder Anregung genutzt – ähnlich wie ein Konzeptpapier oder ein Gegenüber, das Rückfragen stellt.
Unzulässig, da die Eigenleistung untergraben wird. Wird bei Nicht-Kennzeichnung als Täuschung gewertet.Legitim, wenn transparent und reflektiert genutzt, vergleichbar mit einem Denkwerkzeug.

Wichtig ist, dass die eigene wissenschaftliche Leistung deutlich erkennbar bleibt und dass Lesende Ihre Schritte nachvollziehen können.

Behandeln Sie gKI als ein Werkzeug, dessen Einsatz Sie aus Transparenzgründen vor Abgabe der Prüfungsleistung werden angeben müssen; aber nicht als eine Quelle, die Sie direkt zitieren können, um inhaltliche Argumente zu stützen.

Ihnen entstehen keine prüfungsrechtlichen Konsequenzen, sofern Sie Transparenz ob Ihrer Eigenständigkeit und der Kooperation mit gKI walten lassen. Wenn Sie gKI reflektiert und transparent einsetzen, besteht kein Risiko – im Gegenteil: Ein kritischer Umgang mit solchen Tools wird als Teil Ihrer wissenschaftlichen Kompetenz verstanden.

Wenn der gKI-Einsatz nicht korrekt angegeben wird und stichprobenartige Prüfungen auf einen Täuschungsversuch hinweisen, prüfen Gutachtende und Prüfungsausschuss die Schwere des Täuschungsversuchs und entscheiden über die Konsequenzen:

  • Sie erhalten eine Rückmeldung mit weiteren Prüfungsauflagen.
  • Ihre Arbeit wird als „nicht bestanden“ gewertet.
  • Sie können die Modulprüfung im Pflichtmodul nicht wiederholen.

Als formale Prüfungsvorbereitung, zur Anbahnung wissenschaftlicher Integrität, für Ihr Studierenden-Ich und Ihr Professionalisierungs-Ich als angehende Lehrperson finden Sie alle Grundsätze und weiterführenden Informationen zur Verwendung von gKI hier. Beachten Sie, dass sich diese Richtlinien und Handreichungen alleinig auf die Idee der Modulprüfung im Modul 05-BWI-01-SEK beziehen und prüfen Sie die Vorgaben für andere Prüfungs(vor)leistungen und Module Ihres Studiums.

Formalitäten zur Prüfungsleistung

Hier finden Sie umfangreiche Informationen rund um die grundlegenden Formalia inkl. weiterführender Ansprechinstanzen zur Modulprüfung.

Für alle in einem Semester für die Modulprüfung angemeldeten Studierenden ist der Prüfungstermin immer der erste Donnerstag in der lehrveranstaltungsfreien Zeit. Prüfungsvorleistungen werden im Modul 05-BWI-01-SEK nicht erhoben.

Alle Studierenden, welche sich über das Einschreibsystem Tool in das Modul 05-BWI-01-SEK verbindlich eingeschrieben haben, sind automatisch für die Prüfungsleistung angemeldet.

Nachteilsausgleiche sind individuell beim Prüfungsausschuss Bildungswissenschaften zu beantragen. Allgemeine Informationen inklusive eines Formulars finden Sie hier.

Ein digitales Prüfungsformat ermöglicht allgemein die Bearbeitung an einem Computer und die Nutzung des Wörterbuchs sowie eine individuelle Auswahl des Arbeitsplatzes.

Ab dem 1. Januar 2025 wird gemäß § 36 Abs. 10 des Sächsischen Hochschulgesetzes für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ein ärztliches Attest über das Vorliegen der Prüfungsunfähigkeit benötigt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Zettel“) genügt nicht! Die Meldung der Prüfungsunfähigkeit muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, erfolgen. Das dafür notwendige und vollständig ausgefüllte Formular muss spätestens am vierten Werktag nach dem Arztbesuch beim Prüfungsmanagement der jeweils studierten Schulform vorliegen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise auf der Seite des Prüfungsmanagements.

Wenn eine Modulprüfung nicht bestanden wurde (auch durch Nichteinreichen oder Nichterscheinen), besteht die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung, und zwar innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Nichtbestehens. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt eigenverantwortlich beim Prüfungsmanagement der entsprechend studierenden Schulform. Die Modalitäten müssen darüber hinaus mit der Modulverantwortung bzw. den Prüfenden abgesprochen werden.

Wenn auch der zweite Versuch nicht bestanden wurde, muss die zweite Wiederholungsprüfung (3. Versuch) zum nächstmöglichen Prüfungstermin abgelegt werden – in der Regel im folgenden Semester. Sie gilt auch als nicht bestanden, wenn Sie zu diesem Termin unentschuldigt nicht erscheinen. Der Antrag auf Zulassung zum dritten Versuch ist formlos beim Prüfungsmanagement zu stellen und spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.

Im Allgemeinen werden Studierende des Vorsemesters, welche die Prüfung absolviert haben, innerhalb der ersten Wochen eines neuen Semesters über die Termine zur Prüfungseinsicht informiert.

Während der Prüfungseinsicht erhalten Studierende die Gelegenheit, den Bewertungsprozess nachzuvollziehen und Rückfragen zu klären.