Die Erziehungswissenschaftliche Fakultät bietet drei Masterstudiengänge an: Begabungsforschung und Kompetenzentwicklung (M.A.), Child Development and Intervention (M.Sc.) und Professionalisierung frühkindlicher Bildung (M.A.). Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Inhalten, der Struktur, zur Bewerbung und den Kontakt zu Ansprechpersonen.
Begabungsforschung und Kompetenzentwicklung (M.A.)
- Immatrikuliert wird ausschließlich zum Wintersemester.
Es gelten folgende Bewerbungszeiträume:
- für Bewerbende mit einem ersten Hochschulabschluss, der in Deutschland erworben wurde, läuft die Bewerbungsfrist jährlich vom 02. Mai bis 15. September über AlmaWeb
- für Bewerbende mit einem ersten Hochschulabschluss, der im Ausland erworben wurde, läuft die Bewerbungsfrist vom 01. April bis 01. September über uni-assist
Studienbewerber:innen, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland hinreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen (z.B. DSH).
Die allgemeine Qualifikation für das Studium wird durch einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder durch einen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie nachgewiesen.
Neben der Bewerbung um den Studienplatz ist der Nachweis der fachspezifischen Zugangsvoraussetzung zwingend erforderlich.
Fachspezifische Zugangsvoraussetzung ist der Nachweis über Englischkenntnisse Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Info Sprachniveaus).
- Als Nachweis der Englischkenntnisse Niveau B2 kann mit einem Sprachzertifikat oder durch zb das Abitur-Zeugnis erbracht werden.
- Der Nachweis ist bis 15.08. (Ausschlussfrist) per E-Mail an studkoor.master.ewi(at)uni-leipzig.de zu senden.
- Sie erhalten einen Bescheid über das Bestehen/Nichtbestehen der fachspezifischen Zugangsvoraussetzung. Dieser muss mit der Bewerbung eingereicht werden.
HINWEIS: Der Nachweis der fachspezifischen Zugangsvoraussetzung ist eine Immatrikulationsvoraussetzung. Der Bescheid über das Bestehen dieser Zugangsvoraussetzung muss mit der Einschreibung eingereicht werden. Ein fristgerechtes Einreichen des Nachweises der fachspezifischen Zugangsvoraussetzung bis 15.08. ist deshalb unabhängig von der Bewerbung auf den Studienplatz bis 15.09 erforderlich.
Child Development and Intervention (M.Sc.)
- Immatrikuliert wird immer nur zum Wintersemester.
Es gelten folgende Bewerbungszeiträume:
- für Bewerbende mit einem ersten Hochschulabschluss, der in Deutschland erworben wurde, läuft die Bewerbungsfrist jährlich vom 02. bis 31. Mai über AlmaWeb
für Bewerbende mit einem ersten Hochschulabschluss, der im Ausland erworben wurde, läuft die Bewerbungsfrist vom 01. April bis 31. Mai über UniAssist
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Bewerbungsverfahren
Die allgemeine Qualifikation für das Studium wird nachgewiesen durch:
- einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder durch einen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie sowie
- Englischkenntnisse auf Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens
Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen wird durch die Fakultät überprüft, die hierüber einen Bescheid erlässt. Dieser dient zum Nachweis der entsprechenden Zugangsvoraussetzungen. Sind diese erfüllt, wird die Bewerbung im zweiten Schritt, dem Auswahlverfahren, berücksichtigt.
Die Zulassung zum Masterstudiengang Child Development and Intervention erfolgt aufgrund der folgenden Auswahlkriterien, für die jeweils Punkte auf einer Skala von 0 bis 20 vergeben werden:
- Relevanz des ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses (0 bis 5 Punkte, 5%)
- zum Zeitpunkt der Auswahlprüfung vorliegenden Noten des zugrunde liegenden ersten Hochschulabschlusses (0 bis 10 Punkte, 10%)
- Englischkenntnisse sowie schriftlicher Ausdruck der selbstständig verfassten Bewerbungsunterlagen (0 bis 20 Punkte, 20%)
- persönliche Motivation (0 bis 20 Punkte, 20%)
- Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Statistik und Forschungsmethoden (0 bis 15 Punkte, 15%)
- Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Forschungstransfer und Wissenschaftskommunikation (0 bis 15 Punkte, 15%)
- Angewandte Erfahrung in der Arbeit mit Kindern (0 bis 15 Punkte, 15%)
Die Zulassung erfolgt entsprechend der Gesamtpunktzahl. Bei Ranggleicht entscheidet das Los.
(vgl. Auswahlsatzung der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät, 4. Änderungssatzung 2025, §3, Absatz B)
Professionalisierung frühkindlicher Bildung (M.A.)
- Immatrikuliert wird immer nur zum Wintersemester.
Es gelten folgende Bewerbungszeiträume:
- für Bewerbende mit einem ersten Hochschulabschluss, der in Deutschland erworben wurde, läuft die Bewerbungsfrist jährlich vom 02. bis 31. Mai über AlmaWeb
- für Bewerbende mit einem ersten Hochschulabschluss, der im Ausland erworben wurde, läuft die Bewerbungsfrist vom 01. April bis 31. Mai über UniAssist
Die allgemeine Qualifikation für das Studium wird durch einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder durch einen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie nachgewiesen.
Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen sind:
- ein Hochschulabschluss im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung oder eines fachverwandten Studiengangs (z. B. Erziehungs-, Bildungs-, Sozialwissenschaft, Lehramt, Soziale Arbeit/Sozialpädagogik)
- unter Nachweis von Studienleistungen im Umfang von mindestens 60 LP mit Bezug auf pädagogische, didaktische, psychologische und/oder soziologische Zugänge zu Bildung und Entwicklung in der Kindheit.
- Des Weiteren ist ein Nachweis von Kenntnissen in Englisch (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen, Stufe B 2) erforderlich.
Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen wird durch die Fakultät überprüft, die hierüber einen Bescheid erlässt. Dieser dient zum Nachweis der entsprechenden Zugangsvoraussetzungen. Sind diese erfüllt, wird die Bewerbung im zweiten Schritt, dem Auswahlverfahren, berücksichtigt.
Die Zulassung zum Masterstudiengang „Professionalisierung frühkindlicher Bildung (M.A.)“ erfolgt aufgrund der folgenden Auswahlkriterien, für die jeweils Punkte auf einer Skala von 0 bis 20 vergeben werden. Die Zulassung erfolgt entsprechend der Gesamtpunktzahl:
- die zum Zeitpunkt der Auswahlprüfung vorliegenden Noten des zugrunde liegenden ersten Hochschulabschlusses – 20%
- das Motivationsschreiben – 30%
- studiengangrelevante Vorbildung und/ oder Qualifikation, Qualifikationsarbeiten, Veröffentlichungen oder ähnliches – 30%
- studiengangrelevante Praxiserfahrungen aus beruflicher Tätigkeit und/oder Praktika. – 20%
Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.
(vgl. Auswahlsatzung der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät, 3. Änderungssatzung 2017, §3, Absatz C)
Ansprechpersonen
Die Studienkoordination berät zum Bewerbungsverfahren. Studiengangsverantwortliche und Studienfachberaterinnen sind Ansprechpersonen für Ihre inhaltlichen Fragen zu den jeweiligen Studiengängen.