Der empfohlene Studienverlauf umfasst ca. 30 LP je Semester. Die Module sind aufeinander aufbauend angeordnet. Abweichungen wollen gut durchdacht sein, sind vor allem dann notwendig, wenn Sie ein Semester aussetzen (z.B. Auslandssemester, Urlaubssemester, Mutterschutz...). Dazu sollten Sie sich im Studienbüro beraten lassen. KONTAKTAUFNAHME

Die Blockpraktika SPS I, SPS IV und SPS V sind in den meisten Regelstudienverläufen nach dem 2., 5. und 6. Semester vorgesehen. Wo dies nicht so ist, ist es vermerkt.

Das Modul 30-STE-KSK-I umfasst 3 LP, das Modul 30-STE-KSK-II umfasst 2 LP.

Bis zum Staatsexamen im WiSe 2025/2026 kann statt des Moduls 30-STE-PS4-05 auch ein anderes Modul der Ergänzungsstudien eingebracht werden, z.B. 05-ERG-S01.
Hier können Sie sich zu den Ergänzungsstudien informieren.

Ablauf des Staatsexamens (dieser Ablauf steht so fest und ist nicht veränderbar):

  • Vorletztes Semester: Anmeldung zur Prüfung & schriftliche Staatsexamensarbeit & ggf. letzte Module
  • Letztes Semester: Bildungswissenschaftliche Klausur & mündliche Prüfungen

Hinweise, was das für die Organisation der letzten Semester bedeutet, finden Sie oberhalb des jeweiligen Studienverlaufsplanes.

Bitte wählen Sie das gewünschte Kernfach aus.

Die Staatsexamensarbeit (15 LP) ist für das 8. Semester vorgesehen. Parallel können noch letzte Module belegt werden. Deshalb gilt für alle Studienverlaufspläne: Um die "übervollen" Semester zu entlasten, können 05-GSD-SACH03 in das 6. Semester und 05-GSD-SACH04 sowie 05-BWI-06 in das 8. Semester verschoben werden.

Deutsch mit Wahlfach Kunst

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Deutsch mit Wahlfach Musik

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Deutsch mit Wahlfach Sport

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Deutsch mit Wahlfach Werken

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Im Kernfach Englisch gibt es zwei alternative Studienverläufe (A, B). Im Laufe des 3. Semesters werden die Studierenden einem der beiden Verläufe zugeordnet.

  • Im Rahmen des Studiums ist ein mindestens zweimonatiger Aufenthalt in einem englischsprachigen Land nachzweisen, der auch geteilt sein kann und nur in der veranstaltungsfreien Zeit absolviert werden darf.
  • Studierende, die stattdessen ein Auslandssemester planen, finden weitere mögliche Studienverläufe (C, D, E, F), je nach dem, in welchem Semester das Auslandssemester stattfinden soll.
  • Wenn der Auslandsaufenthalt ein ganzes Studienjahr umfassen soll, wird das Studium unproblematisch für dieses eine Jahr unterbrochen.

Englisch - Variante A

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Die Staatsexamensarbeit (15 LP) ist für das 8. Semester vorgesehen. Parallel dazu können letzte Module belegt werden.
Um die "übervollen" Semester zu entlasten ist es also möglich, 05-GSD-SACH03 in das 6. Semester und 05-GSD-SACH04 sowie 05-BWI-06 in das 8. Semester zu verschieben.
Die Blockpraktika sind in diesem Studienverlauf nach dem 2., 5. und 6. Semester vorgesehen.

Englisch - Variante B

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Die Staatsexamensarbeit (15 LP) ist für das 8. Semester vorgesehen. Parallel dazu können letzte Module belegt werden.
Um die "übervollen" 6. und 7. Semester zu entlasten ist es also möglich, 05-GSD-SACH04 und 05-GSD-SPS02 in das 8. Semester zu verschieben.
Die Blockpraktika sind in diesem Studienverlauf nach dem 2., 6. und 7. Semester (bei Verschiebung von 05-GSD-SPS02 im 8. Semester) vorgesehen.

Studienverläufe mit Auslandssemester

Die Studienverläufe unter Berücksichtigung eines Auslandssemesters reichen bis ins 9. Semester. Dies stellt jedoch kein Problem dar, da neben der Staatsexamensarbeit (15 LP) noch letzte Module im Gesamtumfang bis zu 15 LP belegt werden können.

Englisch - Variante C (Ausland im 4. Semester)

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Die Blockpraktika sind in diesem Studienverlauf nach dem 2., 6. und 8. Semester vorgesehen.

Englisch - Variante D (Ausland im 5. Semester)

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Die Blockpraktika sind in diesem Studienverlauf nach dem 2., 6. und 8. Semester vorgesehen.

Englisch - Variante E (Ausland im 6. Semester)

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Die Blockpraktika sind in diesem Studienverlauf nach dem 2., 5. und 8. Semester vorgesehen.

Englisch - Variante F - Ausland im 7. Semester

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Die Blockpraktika sind in diesem Studienverlauf nach dem 2., 5. und 8. Semester vorgesehen.

Die Staatsexamensarbeit (15 LP) ist für das 8. Semester vorgesehen. Parallel können noch letzte Module belegt werden. Deshalb können - um die "übervollen" Semester zu entlasten - die Module 05-GSD-SACH04 und 30-STE-KSK-II ins 8. Semester verschoben werden.

Die Staatsexamensarbeit (15 LP) ist für das 8. Semester vorgesehen. Parallel können noch letzte Module belegt werden. Deshalb können - um die "übervollen" Semester zu entlasten - 05-GSD-SACH03 in das 6. Semester und 05-GSD-SACH04 sowie 05-BWI-06 in das 8. Semester verschoben werden.

Die Staatsexamensarbeit (15 LP) ist für das 8. Semester vorgesehen. Parallel können noch letzte Module belegt werden. Deshalb können - um die "übervollen" Semester zu entlasten - 05-GSD-SACH03 in das 6. Semester und 05-GSD-SACH04 sowie 05-BWI-06 in das 8. Semester verschoben werden.

Die Staatsexamensarbeit (15 LP) ist für das 8. Semester vorgesehen. Parallel können noch letzte Module belegt werden. Deshalb gilt für alle Studienverlaufspläne: Um die "übervollen" Semester zu entlasten, können 05-GSD-SACH03 in das 6. Semester und 05-GSD-SACH04 sowie 05-BWI-06 in das 8. Semester verschoben werden.

Mathematik mit Wahlfach Kunst

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Mathematik mit Wahlfach Musik

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Mathematik mit Wahlfach Sport

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Mathematik mit Wahlfach Werken

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Die Staatsexamensarbeit (15 LP) ist für das 8. Semester vorgesehen. Parallel können noch letzte Module belegt werden. Deshalb können - um die "übervollen" Semester zu entlasten - 05-GSD-SACH03 in das 6. Semester und 05-GSD-SACH04 sowie 05-BWI-06 in das 8. Semester verschoben werden.

Die Staatsexamensarbeit (15 LP) ist für das 8. Semester vorgesehen. Parallel können noch letzte Module belegt werden. Deshalb gilt für alle Studienverlaufspläne: Um die "übervollen" Semester zu entlasten, können 05-GSD-SACH03 in das 6. Semester und 05-GSD-SACH04 sowie 05-BWI-06 in das 8. Semester verschoben werden.

Sorbisch mit Wahlfach Kunst

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Sorbisch mit Wahlfach Musik

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Sorbisch mit Wahlfach Sport

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Sorbisch mit Wahlfach Werken

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Die Staatsexamensarbeit (15 LP) ist für das 10. Semester vorgesehen. Parallel können noch letzte Module belegt werden. Deshalb gilt für alle Studienverlaufspläne: Um die "übervollen" Semester zu entlasten, können 05-GSD-SACH03 in das 8. Semester und 05-GSD-SACH04 sowie 05-BWI-06 in das 10. Semester verschoben werden.

Sorbisch ohne Vorkenntnisse mit Wahlfach Kunst

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Sorbisch ohne Vorkenntnisse mit Wahlfach Musik

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Sorbisch ohne Vorkenntnisse mit Wahlfach Sport

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Sorbisch ohne Vorkenntnisse mit Wahlfach Werken

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Regulär ist das Modul 08-009-08 im 3. Semester zu belegen (Studienverlauf A). Sollten Sie dort keinen Platz bekommen, studieren Sie nach Studienverlauf B.

Die Staatsexamensarbeit (15 LP) ist für das 8. Semester vorgesehen. Parallel können noch letzte Module belegt werden. Deshalb kann - um das "übervolle" 6. Semester zu entlasten - 05-GSD-SACH04 in das 8. Semester verschoben werden.

Sport - Variante A

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Sport - Variante B

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