Die Testothek des Institutes für Förderpädagogik bietet Studierenden und Mitarbeitenden der Sonderpädagogik eine Vielzahl von Diagnostikmaterialien und Arbeitsplätzen vor Ort.

In der Testothek Sonderpädagogik sind die in den vergangenen zwei Jahren die Bestände diagnostischer Verfahren der sonderpädagogischen Arbeitsbereiche zusammengefasst worden. Die Testothek Sonderpädagogik bildet damit die Infrastruktur für das Studienangebot in der sonderpädagogischen Diagnostik.
Sie bietet Studierenden und Mitarbeitern der Sonderpädagogik eine Vielzahl von Diagnostikmaterialien aus den Fachbereichen Lernen, emotionale-soziale Entwicklung, körperliche-motorische Entwicklung, geistige Entwicklung sowie Sprache & Kommunikation.

Raum   219 (Marschnerstraße 29 e, Haus 5, 2. Etage)

 

Öffnungszeiten im Februar 2024:


Montag: 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag: 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag: geschlossen


Die Anmeldung sowie die Buchung von Zeitslots erfolgt weiterhin über den Moodle-Kurs.
Es gelten die aktuellen Infektionsschutz- und Hygieneregeln.

Aufgrund der Schließung der Gebäude für Studierende findet kein regelhafter Betrieb statt.
Zugangsberechtigte Studierende vereinbaren über den moodle-Kurs Testothek Sonderpädagogik im Bereich "Sprechzeiten" einen Termin und geben an, welche Testverfahren sie benötigen. Für eine Ausleihe/Rückgabe von Testverfahren sind Zeitslots von 5 Minuten vorgesehen. Für die Einsichtnahme in Testverfahren werden 15-Minuten-Slots vorgegeben. Der Zugang zur Testothek für die Ausleihe/Rückgabe von oder Einsichtnahme in Testverfahren wird den Studierenden nur ermöglicht, wenn mind. eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

  • die Studierenden belegen mind. eines der folgenden Module: 05-SPF-ES5000, 05-SPF-LE5000, 05-SPF-SK2000, 05-SPF-GE6000, 05-SPF-KM6000
  • die Studierenden benötigen Testverfahren im Rahmen ihrer Staatsexamensarbeit

Im angemeldeten Bedarfsfall wird von den studentischen Hilfskräften der Testothek überprüft, ob die angegebenen Voraussetzungen für einen Zugang erfüllt sind. Die Ausführlichen Regelungen entnehmen Sie bitte dem genehmigten Hygiene- und Infektionsschutzkonzept.

Hygiene- und Infektionsschutzkonzept.
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