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seit 01.01.2025

Bitte beachten Sie, dass ab 01.01.2025 zum Nachweis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr ausreichend ist, sondern ausschließlich das Formular für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest) und studentische Erklärung akzeptiert werden kann.

Dieses reichen Sie bitte wie gewohnt bei der:m zuständigen Prüfungsmanager:in ein.

Hinweise und Formular siehe Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit