Sie studieren an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät und sind gesundheitlich beeinträchtigt?
Bei Bedarf berät Sie das Studienbüro zu Fragen rund um Ihr Studium mit Beeinträchtigung.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Ein Mensch im Rollstuhl arbeitet an einem Schreibtisch am Laptop.
Foto: Colourbox

Semestervorbereitung

Sie können Ihre Bedarfe bereits vor der ersten Sitzung/während der Einschreibung gegenüber Ihren Lehrenden anzeigen. Schreiben Sie eine Mail oder bitten Sie um einen persönlichen Termin, um alles Notwendige zu klären.

Nachteilsausgleich

Studierende mit einer längerfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigung haben Anspruch auf Nachteilsausgleiche. Nachteilsausgleiche kompensieren individuelle und situationsbezogene, beeinträchtigungsbedingte Ungleichheiten. Ausgeglichen werden die Folgen der Beeinträchtigung, nicht die Beeinträchtigung an sich. Somit ist eine chancengleiche Teilhabe am Studium und an Prüfungen sichergestellt. Nachteilsausgleiche gibt es zum Beispiel in Form von angepassten Prüfungsarten, einer Zeitverlängerung in Prüfungssituationen oder einer Nutzung von technischen Hilfsmitteln.

Informationen zum Nachteilsausgleich und zu unterstützenden Angeboten finden Sie auf den zentralen Seiten der Universität. Dort finden Sie auch den Antrag auf Nachteilsausgleich als Dokumentvorlage.

Anträge auf Nachteilsausgleiche im Studium und in Prüfungen müssen beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden.

Beratung erhalten Sie im Studienbüro (Kontaktformular) und bei den Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät (Mail).