Belegte Module sind innerhalb der Modullaufzeit zu absolvieren. Praktika können daher nur aus wichtigen Gründen verschoben werden, z.B. Auslandssemester, Urlaubssemester, Mutterschutz, Elternzeit... Was in einem solchen Fall zu tun ist finden Sie im unteren Teil dieser Seite.

Die verbindlichen Modulabläufe sind:

  • Vorbereitungsseminar im SoSe (4. Sem.)
  • Tagespraktikum SPS II Grundschuldidaktiken im WiSe (5. Sem.)
  • Blockpraktikum SPS IV in der anschließenden vorlesungsfreien Zeit
  • Vorbereitungsseminar im WiSe (5. Sem.)
  • Tagespraktikum SPS II Grundschuldidaktiken im SoSe (6. Sem.)
  • Blockpraktikum SPS IV in der anschließenden vorlesungsfreien Zeit
  • Vorbereitungsseminar im SoSe (4. Sem.)
  • Tagespraktikum SPS II Grundschuldidaktiken im SoSe (6. Sem.)
  • Blockpraktikum SPS IV in der anschließenden vorlesungsfreien Zeit

  • Vorbereitungsseminar im SoSe (6. Sem oder 8. Sem.)
  • Blockpraktikum SPS V in der anschließenden vorlesungsfreien Zeit
  • Vorbereitungsseminar im SoSe (6. Sem oder 8. Sem.)
  • Blockpraktikum SPS V in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 7. Semester

Bitte beachten Sie, wenn Sie ein Praktikum verschieben wollen, die nachfolgenden, für Ihren persönlichen Fall zutreffenden Hinweise.

Sollten Sie das Tagespraktikum SPS II nicht im vorgesehenen Semester absolvieren können, müssen Sie sich umgehend – also, sobald Sie wissen, dass dieser Fall eintreten wird – melden: Verschiebung von SPS II
Sie unterbrechen dann das Modul für ein Jahr. Eine weitere Meldung ist notwendig zu Beginn des folgenden Sommersemesters, damit Sie einen Platz im Tagespraktikum des darauffolgenden Wintersemesters erhalten (Name, Vorname, Matrikelnummer, Studserv-Adresse, Kernfach).

Sollten Sie das Tagespraktikum SPS II nicht im vorgesehenen Semester absolvieren können, müssen Sie sich umgehend – also, sobald Sie wissen, dass dieser Fall eintreten wird – melden: Verschiebung von SPS II
Sie unterbrechen dann das Modul für ein Semester. Und erhalten automatisch einen Platz im Tagespraktikum des darauffolgenden Semesters.

Das Blockpraktikum SPS IV ist regelmäßig in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Semester zu absolvieren, in dem das Tagespraktikum SPS II stattgefunden hat. Sie können es einmalig um ein Semester verschieben und müssen dies mitteilen: Verschiebung von Blockpraktika

Eine weitere Verschiebung muss beim Prüfungsausschuss mit Begründung beantragt werden (Verwendung desselben Links). Sollten Sie dies nicht tun, wird in AlmaWeb automatisch der erste Fehlversuch für die Prüfungsleistung verbucht. Der Antrag muss bis 01. Oktober (Praktikumszeitraum Februar/März) bzw. 01. April (Praktikumszeitraum August/September) gestellt werden, damit Sie im Falle einer Ablehnung noch die Möglichkeit haben , sich im Praktikumsportal für das Praktikum anzumelden, welches Sie eigentlich verschieben wollen.

Das Blockpraktikum SPS V ist regelmäßig in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Semester zu absolvieren, in dem das Vorbereitungsseminar stattgefunden hat. Sie können es einmalig um ein Semester verschieben und müssen dies nicht mitteilen.
Eine weitere Verschiebung muss beim Prüfungsausschuss mit Begründung beantragt werden: Verscheibung von Blockpraktika

Sollten Sie dies nicht tun, wird in AlmaWeb automatisch der erste Fehlversuch für die Prüfungsleistung verbucht. Der Antrag muss bis 01. Oktober (Praktikumszeitraum Februar/März) bzw. 01. April (Praktikumszeitraum August/September) gestellt werden, damit Sie im Falle einer Ablehnung noch die Möglichkeit haben , sich im Praktikumsportal für das Praktikum anzumelden, welches Sie eigentlich verschieben wollen.