Der Prüfungsausschuss Grundschuldidaktik ist für die grundschuldidaktischen Anteile der Studiengänge Staatsexamen für das Lehramt an Grundschulen und Staatsexamen für das Lehramt Sonderpädagogik mit Grundschuldidaktik zuständig. Der Prüfungsausschuss übernimmt keine Beratung der Studierenden.
Nutzen Sie hierfür bitte die zentrale Studienberatung, das Studierendensekretariat, die Beratungsangebote des ZLS, die Studienfachberatungen der einzelnen Fächer oder, wenn es um die grundschuldidaktischen Module geht, den Studienfachberater unseres Instituts.

Die folgenden Anliegen liegen in der Zuständigkeit des Prüfungsausschusses. Hinweise für die Vorgehensweise finden Sie im jeweiligen Abschnitt.

Anlass: Wechsel des Kernfachs, Wechsel der Hochschule, Wechsel des Studiengangs

Frist: Spätestens 4 Wochen vor Ablauf der universitären Bewerbungsfrist, d.h. 15. Juni für das Wintersemester und 15. Dezember für das Sommersemester.

Schritt 1: Lassen Sie sich vom Prüfungsamt Ihrer aktuellen Universität ein Transcript of Records ausstellen, aus dem alle bisher im Studium belegten bzw. abgeschlossenen Module und Lehrveranstaltungen inklusive Noten hervorgehen.

Schritt 2: Laden Sie sich die Modulbeschreibungen (ggf. in Modulhandbüchern, Studien- und/oder Prüfungsordnungen etc. enthalten) Ihrer bisherigen Universität herunter.

Schritt 3: Laden Sie das Anerkennungsformular des Studierendensekretariats der Universität Leipzig herunter. Füllen Sie das Formular aus. Wählen Sie im Feld Abschluss „Staatsexamen“ aus und tragen Sie im Studiengang „Lehramt Grundschule“ bzw. „Lehramt Sonderpädagogik“ ein. Der Prüfungsausschuss Grundschuldidaktik ist nur für die Anerkennung des Faches „Grundschuldidaktik“ zuständig; die Einstufung für Ihr Kernfach (Grundschule) bzw. Ihre Förderschwerpunkte (Sonderpädagogik) wird separat vom
entsprechenden Institut vorgenommen. Tragen Sie daher hier bei Kernfach „Grundschuldidaktik“ ein. Wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich gern an den Studienfachberater unseres Instituts.

Schritt 4: Reichen Sie die Dokumente aus Schritt 1-3 beim Prüfungsausschuss Grundschuldidaktik per E-Mail ein.

Wie geht es weiter? Der Prüfungsausschuss leitet Ihren Antrag an die Studienkoordination zur fachlichen Prüfung weiter. ImAnschluss werden Sie über die Einstufung informiert und der Einstufungsbescheid geht in Kopie an das Studierendensekretariat.

Anlass: Wechsel der Hochschule, Wechsel des Studiengangs

Frist: grundsätzlich keine, allerdings ist eine Anerkennung dann ausgeschlossen, sobald Sie sich für das zur Anerkennung gestellte Modul angemeldet haben und eine Abmeldung nicht mehr möglich ist.

Schritt 1: Lassen Sie sich vom Prüfungsamt Ihrer aktuellen Universität ein Transcript of Records ausstellen, aus dem alle bisher im Studium erfolgreich abgeschlossenen bzw. belegten Module und Lehrveranstaltungen inklusive Noten hervorgehen. Bitte beachten Sie, dass für fremdsprachliche Dokumente eine Übersetzung in die deutsche Sprache
notwendig ist. Die Übersetzung muss i.d.R. von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer angefertigt worden sein. Im Ausland angefertigte Übersetzungen müssen mit einem Legitimierungsvermerk einer Botschaft oder einem Konsulat der Bundesrepublik Deutschland versehen sein.

Schritt 2: Laden Sie sich die Modulbeschreibungen (ggf. in Modulhandbüchern, Studien- und/oder Prüfungsordnungen etc. enthalten) der an Ihrer bisherigen Universität absolvierten anzuerkennenden Module bzw. Lehrveranstaltungen herunter. Bitte beachten Sie, dass für fremdsprachliche Dokumente (außer Englisch) eine Übersetzung in die deutsche Sprache notwendig ist. Sofern bereits vorhanden, halten Sie das PDF Ihrer Immatrikulationsbescheinigung der Universität Leipzig bereit. Sofern vorhanden und relevant, halten Sie weitere Nachweise als PDF bereit (z.B. Bestätigung einer Tätigkeit beim pädagogischen Austauschdienst, Praktikumsnachweise, Arbeitszeugnisse etc.).

Schritt 3: Laden Sie das Antragsformular von der Homepage des Prüfungsausschusses herunter. Füllen Sie dieses Formular für jedes Fach, für das Sie Leistungen anerkennen lassen möchten, getrennt aus (z.B. Mathematik, Deutsch, Sachunterricht etc.). Wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich gern an den Studienfachberater unseres Instituts.

Schritt 4:
Reichen Sie die Dokumente aus Schritt 1-3 beim Prüfungsausschuss Grundschuldidaktik per E-Mail ein.

Wie geht es weiter? Der Prüfungsausschuss leitet Ihren Antrag an die jeweiligen Modulverantwortlichen zur fachlichen Prüfung weiter. Über das Ergebnis werden Sie postalisch vom Prüfungsausschuss informiert.

Frist: Unverzüglich nach Kenntniserlangung von den Hinderungsgründen (also dem wichtigen Grund).

Erklärung: Bis 4 Wochen vor Ende der Vorlesungszeit können sich Studierende ohne Angabe von Gründen von Modulen und den damit verbundenen Modulprüfungen abmelden. Alle eventuell bereits im Modul erbrachten Leistungen gelten dann als nicht erbracht. Nach Ablauf dieser Frist ist keine Modulabmeldung mehr möglich. Gemäß §5 Abs. 2 S. 4, § 14 Abs. 2 der Prüfungsordnung sind Prüfungsrücktritte nach dieser Modulabmeldefrist nur aus wichtigem Grund möglich. Sie bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Genehmigung durch den Prüfungsausschuss.

Was müssen Sie tun? Anträge auf Prüfungsrücktritte sind mittels formlosen Antrags als PDF-Anhang per E-Mail an den Prüfungsausschuss zu richten. Bitte beachten Sie dazu:

  • „Formlos“ bedeutet nicht, dass hier ein lässiger Zweizeiler ausreicht, sondern lediglich, dass es für diesen Antrag kein Formular gibt. Es wird daher von Ihnen erwartet, dass Sie Ihren Antrag in Form eines offiziellen Anschreibens gestalten. Dazu gehören Name, Anschrift, Datum, die Angabe Ihrer vollständigen Postadresse, Ihrer Matrikelnummer, Ihrer universitären E-Mail-Adresse und Ihrer Telefonnummer, sowie ein förmlicher und präziser Antragstext mit einer den wichtigen Grund erläuternden Begründung. Der wichtige Grund ist zu belegen, entsprechende Nachweise also beizufügen.
  • Geben Sie ganz genau, unter Angabe der vollständigen Modulnummer, an, für welche Prüfung Sie den Rücktritt beantragen. Dies schließt neben der Modulnummer die Art der Prüfung (z.B. Klausur, Praktikumsbericht, Hausarbeit etc.) sowie Bearbeitungsdauer (z.B. 90 Minuten), Abgabe- bzw. Prüfungstermin etc. ein.
  • Unterschreiben Sie den Antrag händisch und versenden diesen postalisch und/oder scannen ihn ein und hängen ihn als PDF-Datei einer E-Mail an den Prüfungsausschuss an. Eine Antragstellung mit einfacher E-Mail ist nicht formgerecht und damit unzulässig. Auch einer E-Mail anhängende Bilddateien wie jpg, png, etc. sind nicht ausreichend.
  • Stellen Sie den Antrag so zeitig wie möglich, d.h. sobald das Vorliegen eines wichtigen Grundes eingetreten ist.

Wie geht es weiter? Der Prüfungsausschuss wird Ihnen postalisch einen Bescheid zustellen und den/die zuständige/n Mitarbeiter/in des Zentralen Prüfungsamtes vom Bescheid in Kenntnis setzen.

Bitte beachten Sie: Auch nach genehmigtem Rücktritt bleibt die Anmeldung zum Modul und zur Modulprüfung weiterhin bestehen. Der aktuelle Prüfungsversuch wird mit einem anerkannten Grund in Alma Web verbucht. Dies führt dazu, dass Sie automatisch zum nächstmöglichen Prüfungstermin angemeldet werden. Ein weiteres Zutun Ihrerseits ist hierfür nicht erforderlich. Bitte informieren Sie sich selbstständig über den nächsten angesetzten Prüfungstermin.

Fristen: 15. März (für das Sommersemester); 31. August (für das Wintersemester)

Vorgehensweise: Ein Absolvieren grundschuldidaktischer Module, für welche die in der Studienordnung festgelegten Teilnahmevoraussetzungen noch nicht vorliegen, muss vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Stellen Sie einen Antrag auf Belegung von Modulen in Abweichung von der Studienordnung ohne Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen über das Kontaktformular des Studienbüros. Sie werden aufgefordert, Gründe für Ihren Antrag anzuführen und diese ggf. auch nachzuweisen. Die Verkürzung der Regelstudienzeit wird i.d.R. nicht als Grund anerkannt. Ihr Antrag muss spätestens bis zum 15. März (betrifft Sommersemester) bzw. bis zum 31. August (betrifft Wintersemester) eines jeden Jahres eingegangen sein.
Wenn sich größere Abweichungen vom empfohlenen Studienverlauf abzeichnen (z.B. nach Studienfachwechsel, durch Auslands- oder Urlaubssemester etc.), wenden Sie sich an den Studienfachberater unseres Instituts zur Erstellung eines individuellen Verlaufsplanes.

Wie geht es weiter? Der Prüfungsausschuss wird durch das Studienbüro informiert, beschließt über die Genehmigung und teilt Ihnen anschließend die Entscheidung mit.

Fristen: 15. September (für das Wintersemester) und 15. März (für das Sommersemester)

Erklärung: Ein Antrag auf Teilzeitstudium kann laut Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig gestellt werden, wenn der/die Studierende aus wichtigen Gründen nicht in der Lage ist, ein Vollzeitstudium zu betreiben. Wichtige Gründe sind insbesondere: Erwerbstätigkeit, Schwangerschaft und Mutterschutz, Elternzeit, Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren über die Elternzeit hinaus, Betreuung/Pflege von Angehörigen, eine Behinderung, eine schwerwiegende oder chronische Erkrankung, Mitwirkung in den Organen der Hochschule, der Studierendenschaft oder des Studierendenwerkes, Zugehörigkeit zum Bereich des Spitzensports. Weitere Informationen finden Sie hier.

Was müssen Sie tun? Reichen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag auf Genehmigung des Teilzeitstudiums als PDF-Anhang per E-Mail an den Prüfungsausschuss ein. Vermerken Sie darin, ob Sie das Teilzeitstudium befristet oder unbefristet absolvieren möchten, welchen Umfang dieses haben soll (Leistungspunkte pro Studienjahr) und
legen Sie bei:

Bitte beachten Sie:

  • „Formlos“ bedeutet nicht, dass hier ein lässiger Zweizeiler ausreicht, sondern lediglich, dass es für diesen Antrag kein Formular gibt. Es wird daher von Ihnen erwartet, dass Sie Ihren Antrag in Form eines offiziellen Anschreibens gestalten. Dazu gehörten Name, Anschrift, Datum, die Angabe Ihrer vollständigen Postadresse, Ihrer Matrikelnummer, Ihrer universitären E-Mail-Adresse und Ihrer Telefonnummer, sowie ein förmlicher und präziser Antragstext mit einer den wichtigen Grund für das Teilzeitstudium ausweisenden Begründung. Vermerken Sie darin, für welchen Bewilligungszeitraum Sie das Teilzeitstudium beantragen, welchen Umfang dieses haben soll (Leistungspunkte pro Studienjahr). Legen Sie unbedingt Nachweise bei.
  • Unterschreiben Sie den Antrag händisch und versenden diesen postalisch und/oder scannen ihn ein und hängen ihn als PDF-Datei einer E-Mail an den Prüfungsausschuss an. Eine Antragstellung mit einfacher E-Mail ist nicht formgerecht und damit unzulässig. Auch einer E-Mail anhängende Bilddateien wie jpg, png, etc. sind nicht ausreichend.

Wie geht es weiter?
Wird Ihr Teilzeitstudium durch den Prüfungsausschuss genehmigt, erhalten Sie das Formular unterschrieben und abgestempelt, oder alternativ mit digital zertifizierter Signatur gekennzeichnet zurück. Reichen Sie dieses Formular im Studierendensekretariat ein. Sofern der Antrag nicht oder nur teilweise genehmigt werden kann, wird Ihnen dies vom Prüfungsausschuss postalisch mitgeteilt.

Fristen:

  • Generell gilt: Stellen Sie Ihren Antrag so frühzeitig wie möglich im Semester. Er muss nicht nur begutachtet und entschieden werden, sondern den Prüfenden muss auch ausreichend Zeit gegeben werden, die jeweiligen Gegenebenheiten zu schaffen. Zudem ergeben sich oft Rückfragen an die Studierenden, die wiederum Zeit in Anspruch nehmen. Warten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse nicht erst bis kurz vor Semesterende!
  • Für eine rechtzeitige Bearbeitung vor der Prüfungszeitraum empfiehlt sich die Einreichung 14 Tage vor der letzten Sitzung des Prüfungsausschusses vor der Semesterpause. Die Sitzungstermine werden auf der Seite des Prüfungsausschusses veröffentlicht.

Erklärung:
In begründeten Fällen können Studierende einen Antrag auf Nachteilsausgleich für das Ablegen von Modulprüfungen stellen. Dies umfasst alle in der Grundschuldidaktik verorteten Modulprüfungen, insbesondere schriftliche Klausuren, mündliche Prüfungen, Präsentationen, Haus- oder Projektarbeiten oder auch fachdidaktische praktische Prüfungen.

Bitte beachten Sie unbedingt:

  • Durch einen Nachteilsausgleich können nur die Prüfungsmodalitäten, nicht aber die nachzuweisenden Leistungen angepasst werden.
  • Nachteilsausgleiche werden für konkrete Prüfungsleistungen gewährt; nicht pauschal für bestimmte Fächer oder bis zum Ende des Studiums etc. Sie müssen daher entsprechend für konkrete Prüfungsleistungen beantragt werden.

Was müssen Sie tun?

  • Lassen Sie sich von Ihren zuständigen Ansprechpartner*innen einen Nachweis ausstellen, der den Nachteilsausgleich begründet. Dies können ärztliche Atteste, eine Stellungnahme eines/r Psychologischen Psychotherapeut*in, zusätzlich ggf. eine Stellungnahme der Senatsbeauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen o.ä. sein.
  • Bereiten Sie dann den schriftlichen Antrag vor. Sie können dafür das Formular auf der Homepage der Universität Leipzig nutzen oder Ihren Antrag in Form eines Anschreibens einreichen. In jedem Fall braucht der Ausschuss die folgenden Angaben:
    - vollständiger Name
    - Matrikel-Nummer
    - universitäre Email-Adresse
    - vollständige und aktuelle Postadresse
    - Telefonnummer
    - Studiengang
    - Nennung der konkreten Prüfungsleistung(en), für die der Nachteilsausgleich beantragt wird, unter Angabe von Modulnummer, Modultitel, Semester, Art der Prüfung, Bearbeitungszeit sowie Prüfungs- bzw. Abgabetermin
    - die präzise Benennung der beantragten Art des Nachteilsausgleichs (Zeitverlängerungen müssen quantifiziert, beantragte Hilfsmittel konkret benannt werden etc.). Alle beantragten Nachteilsausgleiche müssen sich eindeutig aus den Nachweisen ableiten, die Sie zur Begründung beilegen.
    - Nachweise zur Begründung des Antrags (Atteste, Stellungnahmen etc.).
  • Fügen Sie vor Einreichung per E-Mail bitte alles zu einer PDF-Datei zusammen.
  • Unterschreiben Sie den Antrag händisch und versenden diesen postalisch oder scannen Sie ihn ein und hängen ihn als PDF-Datei einer E-Mail an den Prüfungsausschuss an. Eine Antragstellung mit einfacher E-Mail ist nicht ausreichend. Auch einer E-Mail anhängende Bilddateien wie jpg, png etc. sind nicht ausreichend.
  • Der vollständige Antrag mit allen Nachweisen sollte bis spätestens 14 Tage vor der letzten Sitzung des Prüfungsausschusses vor der vorlesungsfreien Zeit beim Prüfungsausschuss eingehen.

Wie geht es weiter? Der Prüfungsausschuss prüft Ihren Antrag in der nächsten Sitzung. Im Anschluss werden Sie postalisch und per Mail über die Gewährung oder Ablehnung Ihres Antrags auf Nachteilsausgleich informiert. Im Fall der Ablehnung muss die Prüfung wie in der Prüfungsordnung vorgesehen abgelegt werden.

Sollten Sie mit einer Entscheidung des Prüfungsausschusses oder mit einer Bewertung einer Prüfungsleistung durch die Prüfenden oder dem Verfahren zur Ermittlung dieser Prüfungsleistung nicht einverstanden sein, können Sie Ihre Einwendungen in Form eines schriftlichen Widerspruchs beim Prüfungsausschuss geltend machen. Um eine zügigere Bearbeitung zu ermöglichen ist es alternativ oder zusätzlich zur postalischen Übersendung des Widerspruchs an den Prüfungsausschuss möglich, diesen als unterschriebenen PDF-Anhang einer E-Mail an den Prüfungsausschuss beizufügen. Eine Widerspruchseinlegung mit einfacher E-Mail ist nicht formgerecht und damit unzulässig. Auch einer Email anhängende Bilddateien wie jpg, png, etc. sind nicht ausreichend.
Da Einwendungen häufig Prüferbewertungen oder das Prüfungsverfahren zur Ermittlung der Prüfungsleistung betreffen, werden diese Gründe für ein Widerspruchsverfahren im Folgenden ausführlicher dargestellt. Die formalen Vorgaben zur Widerspruchseinlegung und -gestaltung unter Punkt 2 lassen sich allerdings auf alle anderen Widerspruchsgründe übertragen.

1. Vor dem Widerspruch
Bevor Sie Widerspruch einlegen, sollten Sie zunächst mit dem/r Modulverantwortlichen oder dem/r Prüfenden Kontakt aufnehmen, um die Einwendungen zu besprechen und ggf. eine ergänzende Begründung für die Bewertung zu erhalten. Bei schriftlichen Prüfungsleistungen sollten Sie zunächst die Möglichkeit der Einsichtnahme (bspw. Klausureinsicht) nutzen. Viele Fragen lassen sich auf diese Weise bereits beantworten und machen ggf. ein Widerspruchsverfahren entbehrlich.

2. Formale Vorgaben
Sollten Ihre Einwendungen weiterhin fortbestehen und Sie entschließen sich zu einer Widerspruchseinlegung, beachten Sie unbedingt folgende formale Vorgaben:
a) Der Widerspruch kann in der Regel nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung beim zuständigen Prüfungsausschuss eingelegt werden.
b) Für die weitere Bearbeitung des Widerspruchs sind folgende Angaben erforderlich:

  • Ihre Kontaktdaten: Name, Matrikel-Nummer, vollständige und aktuelle Postadresse, universitäre Email-Adresse und Telefonnummer
  • Betreff: Bitte geben Sie den Modultitel, die Modulnummer, die Prüfungsleistung, den Tag des Ablegens der Prüfungsleistung (Prüfungstermin) bzw. den Ausgabe- und Abgabetermin mit der Bearbeitungszeit an. Bitte vermerken Sie darüber hinaus, gegen welche Prüferbewertung sich Ihre Einwendungen richten.
  • Begründung: Begründen Sie möglichst genau, worin und warum Sie einen Fehler im Prüfungsverfahren oder bei der Bewertung der Prüfungsleistung annehmen. Geben Sie dem Prüfungsausschuss alle Informationen, die eine sachgerechte Entscheidung ermöglichen. Bitte geben Sie auch an, ob Sie im Vorgriff des Widerspruchsverfahrens bereits Einwendungen zu Protokoll gegeben/schriftlich eingereicht haben und ob bzw. wann Sie Gelegenheit zur Einsicht in Ihre Prüfungsarbeit genommen oder sich mit dem/r Prüfenden oder dem/r Modulverantwortlichen zum aktuellen Prüfungsverfahren besprochen haben. Einwendungen gegen die Prüferbewertung müssen ganz konkret benannt und nachvollziehbar begründet werden.
  • Wird keine Begründung beigefügt, entscheidet der Prüfungsausschuss über den Widerspruch nach Aktenlage.
  • Widerspruchsbegehren: Geben Sie genau an, welche Entscheidung Sie vom Prüfungsausschuss begehren (z.B. Aufhebung der erteilten Note und neue, bessere Bewertung der Prüfungsleistung im Fall von Bewertungsfehlern; Wiederholung der Prüfung im Fall von Verfahrensfehlern).
  • Unterschrift: Unterschreiben Sie ihren Widerspruch händisch und versenden diesen postalisch und/oder scannen ihn ein und hängen ihn als PDF-Datei einer E-Mail an den Prüfungsausschuss an. Eine Widerspruchseinlegung mit einfacher E-Mail ist nicht formgerecht und damit unzulässig. Auch einer E-Mail anhängende Bilddateien wie jpg, png, etc. sind nicht ausreichend.

Wie geht es weiter? Der Prüfungsausschuss prüft Ihren Widerspruch und entscheidet über diesen innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von drei Monaten. Erheben Sie Einwendungen gegen die Bewertung einer Prüfungsleistung durch einen oder mehrere Prüfer, leitet der Prüfungsausschuss diese Einwendungen dem oder den betroffenen Prüfer(n) zu und bittet um eine schriftliche Stellungnahme und um ein Überdenken der Bewertung – nur in Bezug auf Ihre konkreten Einwendungen (sog. Überdenkungsverfahren im Rahmen des
Widerspruchsverfahrens). Die Entscheidung des Prüfungsausschusses geht Ihnen als förmlicher Bescheid zu. Im Fall einer Zurückweisung des Widerspruchs haben Sie danach die Möglichkeit, eine Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig zu erheben. Hierüber belehrt Sie der Widerspruchsbescheid detailliert.

Sollte Ihr Anliegen hier nicht aufgelistet sein, können Sie sich damit formlos per E-Mail an den Prüfungsausschuss wenden. Bitte geben Sie Namen und Matrikelnummer an und schreiben Sie von Ihrer Studserv-Adresse aus.

Prüfen Sie bitte, ob der Prrüfungsausschuss tatsächlich der richtige Adressat ist. Alternativen könnten das Prüfungsamt, die zentrale Studienberatung, das Studierendensekretariat, die Beratungsangebote des ZLS, die Studienfachberatungen der einzelnen Fächer oder, wenn es um die grundschuldidaktischen Module geht, der Studienfachberater unseres Instituts sein.