An unserer Universität ist für die Prüfungsorganisation und die Einhaltung der Prüfungsordnung das Prüfungsmanagement zuständig.

Aktuelles

  • Das kommentierte Vorlesungsverzeichnis für das SoSe 2024 ist hier abrufbar.

  • Informationen der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät zum Studienstart im WiSe 2023/24.

  • Für Hinweise zum Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ab 01.01.2023 siehe Krankschreibung.
  • Krankmeldungen:
    • Krankmeldungen können per Scan eingereicht werden. Bitte die betreffenden Module in Ihrer E-Mail mit angeben oder das ausgefüllte Begleitformular für Krankmeldungen (siehe "Formulare") per Scan mitsenden.

Studentisches E-Mail-Konto:

Mit der Immatrikulation erhalten Sie die Zugangsdaten für Ihr studentisches E-Mail-Konto. Nutzen Sie bitte ausschließlich diese E-Mail-Adresse für alle Nachrichten an Lehrende und Mitarbeiter:innen.

Bitte prüfen Sie Ihr universitäres E-Mail-Konto regelmäßig! Informationen der Universität werden nur an diese Adresse zugestellt.

Allgemeine Informationen

Das Prüfungsmanagement kann keine Moduleinschreibung vornehmen. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zur Moduleinschreibung.

Für bereits belegte Module können Sie sich nicht erneut einschreiben. Sollten Sie ein Modul noch nicht abgeschlossen haben, weil Sie die Modulprüfung nicht bestanden haben, müssen Sie sich beim Prüfungsmanagement zum Zweitversuch anmelden. Sie haben rechtlich keinen Anspruch die Veranstaltungen des Moduls noch einmal zu besuchen.

Fristgerechte Modulabmeldung

In der Regel bis vier Wochen vor dem Vorlesungsende über AlmaWeb (Klick-Anleitung zum Abmelden von Modulen).

Frist für Modulabmeldungen im SoSe 2024:

  • Regelfall: 08.06.2024

Bei Fragen zur Modulabmeldung wenden Sie sich bitte an die Kolleg:innen im Studienbüro.

Sollten Sie ohne gültige Abmeldung nicht an einer Modulprüfung teilnehmen, gilt dies als nicht bestandener Prüfungsversuch.

Die Prüfungstermine werden in AlmaWeb veröffentlicht oder über die Dozent:innen bekannt gegeben (Institutswebseite, Moodle, per E-Mail etc.).

Wenn Sie auf Grund von Krankheit nicht an einer Modulprüfung teilnehmen können, reichen Sie bitte Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusammen mit dem ausgefüllten Begleitformular für Krankmeldungen (siehe "Formulare") innerhalb von drei Werktagen beim Prüfungsmanagement ein (es zählt der Tag des Eingangs der Krankmeldung beim Prüfungsmanagement).

Hinweis ab 01.01.2023: Bitte reichen Sie die "Ausfertigung für den Arbeitgeber" ein. Sollte Ihnen diese aufgrund der Umstellung auf das elektronische Meldeverfahren an die Krankenkassen nicht mehr ausgestellt werden, lassen Sie sich bitte in der Arztpraxis die "Ausfertigung für Versicherte" ausstellen, machen bitte den Diagnoseschlüssel unkenntlich und reichen dann diese Ausfertigung beim Prüfungsmanagement ein.

Aktuell ist die elektronische Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Begleitformular für Krankmeldungen als Scan per E-Mail ausreichend.

 

Achtung: Private Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die nach telemedizinischer Begutachtung ausgestellt worden sind, werden nicht akzeptiert!

Ihre Krankschreibung wird im AlmaWeb für die entsprechende Modulprüfung verbucht (Prüfungen → Modulergebnisse → Modul auswählen → Prüfungen).

Sollten Sie für eine Modulprüfung krankgeschrieben sein:

  • Es gilt für Sie automatisch der nächste Prüfungstermin dieses Moduls.
  • Sie müssen sich für den nächsten Termin nicht noch einmal anmelden. Die Anmeldung erfolgt auf Grund der Krankschreibung automatisch.
  • Sie dürfen die Veranstaltungen nicht noch einmal belegen und sich nicht noch einmal einschreiben.
  • Nehmen Sie an dem nächsten Termin unentschuldigt nicht teil, gilt dies als nicht bestandener Versuch.
  • Bei schriftlichen Prüfungsleistungen (wie Hausarbeiten, Portfolios u. a.) verschiebt sich der Abgabetermin um die Tage der Krankschreibung. Die Prüfungsleistung wird um die Tage der Krankschreibung unterbrochen und darf in diesem Unterbrechungszeitraum auch nicht bearbeitet werden. Der neue Abgabetermin wird in AlmaWeb hinterlegt und ist für Studierende und Lehrende einsehbar.

Informationen zum amtsärztlichen Attest:

  • Bitte reichen Sie nur auf ausdrückliche Aufforderung seitens des Prüfungsmanagements ein amtsärztliches Attest ein!
  • Das Gesundheitsamt fordert eine Vorstellung am Prüfungstag im Zeitraum von 8 bis 15 Uhr beim amtsärztlichen Dienst, um eine Bescheinigung zu erhalten.
  • Nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel Krankenhausaufenthalt) ist auch eine telefonische Rücksprache bis spätestens um 8 Uhr am Prüfungstag beim amtsärztlichen Dienst möglich.

In jedem Modul können insgesamt drei Prüfungsversuche ablegt werden. Ein Prüfungsversuch gilt dann als nicht bestanden, wenn er mit 5,0 bewertet wird oder wenn unentschuldigt nicht an der Prüfung teilgenommen wird.

Prinzipiell gilt: Im Falle des Nichtbestehens einer Modulprüfung dürfen nur die nicht bestandenen Teilleistungen wiederholt werden. Die Fristen für die Wiederholung von Modulprüfungen werden durch die Prüfungsordnung wie folgt geregelt:

Wenn der 1. Versuch nicht bestanden wurde:

Die erste Wiederholungsprüfung (2. Versuch):

  • muss innerhalb einer Frist von einem Jahr wiederholt werden. 
  • muss bis zwei Wochen vor Wiederholungstermin per E-Mail an das Prüfungsmanagement angemeldet werden. Anmeldungen, die nach dieser Frist eingehen, können unabhängig von individuellen Absprachen mit den Prüfer:innen nicht berücksichtigt werden und erhalten keinen Prüfungsanspruch!
  • gilt als nicht bestanden, wenn sie nicht innerhalb der Jahresfrist abgelegt wird.

Wenn der 2. Versuch nicht bestanden wurde:

Die zweite Wiederholungsprüfung (3. Versuch):

  • muss zum nächst möglichen Prüfungstermin abgelegt werden. Das ist in der Regel der erste Prüfungstermin des entsprechenden Moduls im darauf folgenden Semester.
  • gilt auch als nicht bestanden, wenn Sie an diesem nächstmöglichen Termin unentschuldigt nicht teilnehmen.
  • muss durch einen formlosen Antrag auf zweite Wiederholung dieser Modulprüfung beim zuständigen Prüfungsausschuss des jeweiligen Institutes (Name, Matrikelnummer, Studiengang, Schulform, Modul) beantragt werden.
  • muss beim Prüfungsmanagement bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin per E-Mail angemeldet werden. Sobald die Genehmigung des Prüfungsausschusses vorliegt, muss dieser umgehend nachgereicht werden. Andernfalls werden Sie nur unter Vorbehalt zur Prüfung zugelassen.

Wenn der 3. Versuch nicht bestanden wurde:

ist die Modulprüfung insgesamt endgültig nicht bestanden. Die daraus folgenden Konsequenzen sind von der Art der endgültig nicht bestandenen Prüfung abhängig:

  • Pflichtmodul: hat die Exmatrikulation aus dem Studiengang zur Folge.
  • Wahlpflichtmodul: kann durch das Bestehen eines anderen belegbaren Wahlpflichtmoduls ersetzt werden.

Die Einsichtnahme in Klausuren und andere Prüfungsleistungen wird bitte immer direkt mit dem:der Prüfer:in vereinbart.

  • Vorbereitung:

Die Anfertigung der Masterarbeit erfolgt gemäß Prüfungsordnung in der Regel studienbegleitend im dritten und vierten Fachsemester. Das heißt, ab Beginn des 3. Fachsemesters (in der Regel Oktober) bereiten Sie die Arbeit vor (Abgrenzung des Themengebietes, Kontaktaufnahme mit möglichen Betreuer:innen/Gutachter:innen).

  • Anmeldung:

Die Masterarbeit muss angemeldet/beantragt werden. Hierfür das Formular herunterladen (siehe "Formulare"), persönliche Daten und Themenvorschlag eintragen, Unterschriften der beiden Gutachter:innen einholen und das entsprechend ausgefüllte Formular bis Dezember (Kalenderwoche 50) im Studienbüro/Prüfungsmanagement einreichen (auch per E-Mail möglich).

  • Bearbeitungsbeginn:

Die Ausgabe/Übergabe des Themas erfolgt spätestens im dritten Fachsemester zum Ende der Vorlesungszeit (das heißt Ende Januar/Anfang Februar). Hierfür müssen Sie bitte zu den Sprechzeiten im Prüfungsmanagement vorbeikommen und für den Erhalt des Themas unterschreiben. Ab dem Tag, an dem Sie für das Thema unterschreiben, beginnt die Bearbeitungszeit von 23 Wochen (Vor-/Rück-/Umdatierungen sind ausgeschlossen; bitte berücksichtigen Sie die Entgegennahme des Masterarbeitsthemas bei Ihrer Semesterplanung). Alternativ ist eine Übergabe des Themas per E-Mail möglich. Hierbei bekommen Sie den Abgabetermin per E-Mail an Ihre studentische Mailadresse mitgeteilt sobald die Genehmigung des Prüfungsausschusses vorliegt. Der verbindliche Abgabetermin Ihrer Masterarbeit wird in jedem Fall in AlmaWeb hinterlegt.

Bitte beachten: Bei einem Bearbeitungsbeginn der Masterarbeit nach Ende der Vorlesungszeit ist nicht sichergestellt, dass Sie das Studium regulär abschließen und die Abschlussdokumente rechtzeitig zu möglichen Bewerbungsfristen erhalten! Gleiches gilt bei späterer Abgabe der Masterarbeit aufgrund von genehmigten Anträgen auf Verlängerung der Bearbeitungszeit des Masterarbeitsthemas.

  • Krankmeldung/Verlängerung:

Sollten Sie während der Bearbeitung der Masterarbeit erkranken, bitte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes zusammen mit dem ausgefüllten "Begleitformular für Krankmeldungen" (siehe "Formulare") innerhalb von drei Werktagen an das Prüfungsmanagement senden. Der Abgabetermin der Masterarbeit verschiebt sich um die Tage der Krankschreibung. Der neue Abgabetermin ist per AlmaWeb einsehbar.

Die Bearbeitungszeit kann auf Antrag des:der Studierenden aus Gründen, die er:sie nicht zuvertreten hat, vom Prüfungsausschuss auf der Grundlage einer Stellungnahme des:der Betreuers:in in der Regel bis zu 6 Wochen verlängert werden. Hierfür müssen Sie einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss formulieren, in dem Sie die Gründe darlegen und den:die Betreuer:in bitten, eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag abzugeben. Antrag und Stellungnahme müssen Sie an den jeweiligen Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs senden (Kontaktinformationen siehe unten). Die Antwort des Prüfungsausschusses müssen Sie anschließend bitte beim Prüfungsmanagement einreichen.

  • Abgabe

Die Masterarbeit ist wie folgt einzureichen:

  • BuK: zweifach in gedruckter Form und einfach in elektronischer Form.
  • ECR: in englischer Sprache zweifach in gedruckter Form und einfach in elektronischer Form.
  • PfB: zweifach in gedruckter Form und einfach in elektronischer Form.

Gedruckte Form: Bitte verwenden Sie eine Bindung, bei der nachträglich nichts hinzugefügt oder entfernt werden kann (das heißt keine Klemmmappen, Ringbindungen, Schnellhefter oder Ähnliches). Hardcover ist möglich, aber nicht erforderlich. Wichtig ist, dass die Seiten fest verklebt/verleimt sind.

Elektronische Form: Bitte möglichst eine Gesamtdatei im .pdf-Format auf einer CD/DVD-ROM. Die CD bitte mit Namen und Matrikelnummer beschriften und in einer möglichst flachen Papier-/Folientasche separat abgeben, da diese in der Prüfungsakte verbleibt. Bitte nicht einkleben! Sollten Ihre Gutachter:innen auch elektronische Versionen wünschen, müssten Sie jeweils zusätzliche CDs in die Arbeiten einkleben.

Bitte nicht vergessen, eine Selbstständigkeitserklärung mit Erklärung, dass die elektronische Version mit der gedruckten Version übereinstimmt, mit in die Arbeit einbinden zu lassen (Beispiel).

Die Abschlussdokumente (Masterurkunde, Masterzeugnis, usw.) von Absolvent:innen werden per Post an die in AlmaWeb hinterlegte Postanschrift gesendet. Bitte prüfen Sie diese auf Aktualität und ändern diese ggf. selbstständig in AlmaWeb ab.

Die Anrechnung von Leistungen, wie Leistungen aus einem früheren Studiengang oder von Leistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht wurden, und die Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt prinzipiell über die Studienfachberatung oder den Prüfungsausschuss des entsprechenden Institutes. Bitte reichen Sie dort einen Antrag auf Leistungsanrechnung ein.

Bitte reichen Sie den unterzeichneten Bescheid über die angerechneten Leistungen anschließend beim Prüfungsmanagement ein. Die Leistungen werden dann in AlmaWeb verbucht.

Informationen, Beratungsangebote sowie das Formular zur Beantragung von Nachteilsausgleichen finden Sie auf folgenden Webseiten:

Die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) wird in der Regel während der Sprechzeit ausgefüllt. Eine Bearbeitung mit postalischer Rücksendung ist nur möglich, wenn Sie einen frankierten Rückumschlag an das Prüfungsmanagement senden.

Weitere Informationen zum BAföG finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks Leipzig.

Eine Masterprüfung (bestehend aus den Modulprüfungen sowie der Masterarbeit), die nicht innerhalb von vier Semestern nach Abschluss der Regelstudienzeit abgelegt worden ist, gilt als erstmalig nicht bestanden. Werden die Wiederholungsfristen versäumt, gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden.
Siehe § 4 und § 15 Prüfungsordnung sowie § 35 SächsHSFG.

Studiengangspezifische Informationen

Verschiebung des Praktikums II im Modul 05-PFB-008

Wenn das Praktikum II im Modul 05-PFB-008 nicht bis jeweils 30.09. abgeschlossen werden kann, muss eine Verschiebung beim Prüfungsausschuss beantragt werden: Übersicht über die Verfahrensschritte.

 

Webseite

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des M. A. Professionalisierung frühkindlicher Bildung.

Studien- und Prüfungsordnungen

Studien- und Prüfungsordnungen sowie weitere Studiendokumente können in den Amtlichen Bekanntmachungen eingesehen werden.

Direkter Link zu: