Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen zum Studium der Fachrichtung Gesundheit und Pflege im Lehramt an berufsbildenden Schulen. Im Studium haben Sie die Möglichkeit, Ihre Leidenschaft für Gesundheits- und Pflegeberufe mit Ihrer Begeisterung für Lehre und Pädagogik zu verbinden. Durch die Inspiration junger Menschen für Gesundheitsfachberufe leisten Sie einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung des Gesundheits- und Bildungssystems.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Studentin erklärt Auszubildendem ein Ultraschallgerät
Foto: Christian Hüller

Hier finden Sie eine tabellarische Darstellung des empfohlenen Studienverlaufsplans. Dieser kann in Abhängigkeit von Teilzeitregelungen oder dem gewählten allgemeinbildenden Fach abweichen. 

STUDIENVERLAUFSPLAN
PDF 122 KB

Für folgende Kombinationsfächer gibt es einen gesonderten Studienverlaufsplan:

Das aktuelle Vorlesungsverzeichnis der Fachrichtung Gesundheit und Pflege finden Sie bei AlmaWeb (Zentrum für Lehrer:innenbildung und Schulforschung). 

Die Einschreibung in die Module erfolgt über Tool.

Hier erfahren Sie mehr über die Moduleinschreibung.

Hinweise für das erste Fachsemester (Wintersemester 2023/24)

Im ersten Semester Ihres Studiums Lehramt an berufsbildenden Schulen in der Fachrichtung Gesundheit und Pflege belegen Sie folgende Module:

  • Gesundheit und Pflege (zum Vorlesungsvzerichnis des ZLS)
    • 07-GUP-0001: Berufsfeldwissenschaft: Strukturen und Akteure (Seminar, Übung)
    • 09-GUP-0002: Anatomie I (Vorlesung, Seminar, Praktikum)
  • Bildungswissenschaften (zum Vorlesungsverzeichnis der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät)
    • 07-401-0401: Einführung in die Berufs- und Wirtschaftspädagogik sowie die berufliche Didaktik (Vorlesung, Seminar, Übung)
  • Im allgemeinbildenden Fach finden Sie das Vorlesungsverzeichnis im AlmaWeb oder auf den Seiten der verantwortlichen Fakultät.

Im Studium der Fachrichtung Gesundheit und Pflege kann derzeit ausschließlich die Vertiefungsrichtung Gesundheit (nicht Therapie oder Pflege) gewählt werden. Sollten sich dahingehend Änderungen ergeben, erfahren Sie die Informationen rechtzeitig.

Um zur Ersten Staatsprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie ein mindestens zwölfmonatiges Praktikum im Gesundheitswesen oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf nachweisen. (LAPO I § 102)

Gesamtdauer

Der zeitliche Umfang des Berufspraktikums beträgt mindestens 52 Wochen bei einer nachgewiesenen Wochenarbeitszeit von mindestens 32 Stunden (= Vollzeit).  Die Praktika sind in zusammenhängenden Abschnitten von jeweils mindestens vier Wochen zu absolvieren, um Einblicke in die Organisation und Struktur der Praktikumseinrichtungen zu ermöglichen. Wird das Berufspraktikum nicht in Vollzeit erbracht, erfolgt eine anteilige Anerkennung der nachgewiesenen Praktikumszeit, sofern die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 8 Stunden umfasst. Urlaubstage werden grundsätzlich nicht vom anzuerkennenden Praktikumszeitraum abgezogen. Ausnahme sind Berufspraktika von vier Wochen, in denen keine Urlaubstage enthalten sein dürfen.

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, das Berufspraktikum bereits vor Studienbeginn zu absolvieren, um das Studium in Regelstudienzeit abschließen zu können.

Zielstellung und Inhaltliche Anforderungen

Übergeordnetes Ziel des Berufspraktikums sind das Wissen um und das Einfühlen in die Berufswelt der Auszubildenden bzw. Schüler:innen, denen Sie in Ihrem späteren Berufsleben als Lehrkräfte gegenübertreten. Das Berufspraktikum dient einerseits dem Erwerb fachpraktischer Kompetenzen des jeweiligen Handlungsfeldes und gewährt andererseits Einblicke in die tägliche Arbeit der Gesundheitsfachberufe. Sie lernen die Organisation und Struktur sowie die Chancen und Herausforderungen der Einrichtungen und Institutionen im Bereich Gesundheit und Pflege kennen.

In jedem Fall ist auf die Einschlägigkeit der Tätigkeiten zu achten, d. h., der Einsatz muss in berufsfeldtypischen Tätigkeitsfeldern der Gesundheitsfachberufe erfolgen. Im Zweifelsfall sollten Sie die Eignung der Praktikumsstätte bzw. Praktikumstätigkeit mit der Studiengangkoordination der Fachrichtung Gesundheit und Pflege vorab absprechen, um die Anerkennung zu gewährleisten. Neben Hospitationen und Assistenztätigkeiten, die eine möglichst große Bandbreite der beruflichen Tätigkeit abdecken sollten, ist die selbstständige Übernahme adäquater berufsbezogener Aufgaben ausdrücklich anzustreben.

Anrechnung von Ausbildungszeiten und praktischen Tätigkeiten

Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf

Das Praktikum kann vollständig durch eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung im Gesundheitswesen ersetzt werden. Unter anderem umfasst dies die Gesundheitsberufe, die Sie beim Bundesministerium für Gesundheit einsehen können.

Nachgewiesene Ausbildungszeiten in den genannten Berufen ohne Ausbildungsabschluss können nach Absprache mit bis zu sechs Monaten (ggf. auch mehr) angerechnet werden. Der Berufsabschluss zur/zum Tiermedizinischen Fachangestellten und zum/zur Tierarzt/-ärztin wird mit bis zu sechs Monaten auf das erforderliche Berufspraktikum in einem personenbezogenen Gesundheitsberuf angerechnet.

Weitere einschlägige praktische Tätigkeiten im Berufsfeld

Darüber hinaus können auf das Berufspraktikum können mit bis zu sechs Monaten angerechnet werden:

  • einschlägige praktische Studiensemester an Fachhochschulen oder vergleichbaren Einrichtungen,
  • einschlägige berufliche Tätigkeiten,
  • die Beschulung an einem einschlägigen Beruflichen Gymnasium in der Vertiefung Gesundheit und Soziales, wenn die allgemeine Hochschulreife erreicht wurde.

Anerkennung und Verbuchung des Berufspraktikums

Für die Anerkennung und Verbuchung nutzen Sie bitte das folgende Formblatt:

Nachweis über ein Berufspraktikum 
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Der Prozess der Anerkeunnung und Verbuchung des Berufspraktikums gestaltet sich wie folgt:

  1. Durch Vorlage der Originaldokumente erfolgt die Anerkennung des Berufspraktikums bei der/dem zuständigen Studiengangkoordinator:in.
  2. Auf Ihrem Formblatt („Laufzettel“) wird die Anerkennung durch Unterschrift/Stempel (anteilig) vorgenommen.
  3. Die (anteilige) Verbuchung des Berufspraktikums im AlmaWeb erfolgt durch Vorlage des Formblatts bei Sandra Rößler, Ihrer GUP-Ansprechpartnerin beim Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge.

Das Büro für Schulpraktische Studien des Zentrums für Lehrer:innenbildung und Schulforschung ist für die Umsetzung der fünf Pflichtpraktika (SPS I bis IV) im Lehramtsstudium verantwortlich.

Stimmen der Inspiration: Warum Lehramt Gesundheit & Pflege?

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Prof. Dr. Tina Malti

Sich um einen anderen zu sorgen bedeutet, ihn darin zu unterstützen innerlich zu wachsen und sein volles Potential zu entwickeln.

 

Prof. Dr. Tina Malti, Studiengangverantwortliche

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Prof. Dr. Roland Happ

Die Möglichkeiten im berufsbildenden Lehramt sind riesig: ein vielfältiges Angebot an Schulfächern, was Sie neben der Fachrichtung Gesundheit und Pflege wählen können; abwechslungsreiche Schulformen im berufsbildenden Bereich - und das bei äußerst positiven Berufsaussichten.

Link zur WiFa

Prof. Dr. Roland Happ, Professor für berufliche Bildung

Professor Dr. Roland Happ
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Aliena Bürgel

Das Studium ist für mich die beste Möglichkeit mein medizinisches und pädagogisches Interesse zu vereinen. Als Lehrerin werde ich zukünftig mit Schüler:innen immer wieder praktische Bezüge zum Pflegeberuf haben und dabei Grundsteine für eine qualitativ hochwertige Pflege legen.

 

Aliena Bürgel, Studentin Gesundheit und Pflege

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Jannicke Schickert

Eine der sinnvollsten Tätigkeiten ist es, aktiv dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen entgegen zu wirken: als Lehrkraft in Gesundheitsfachberufen!

Link zur MBFS der Uniklinik

Jannicke Schickert, Leiterin medizinische Berufsfachschule

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