Das Zentrale Prüfungsamt verfügt über eine eigene Homepage.
Hier finden Sie eine Übersicht der für Sie zuständigen Mitarbeiter*innen, geordnet nach Studiengängen:
Ute Haucke:
Staatsexamen Lehramt Grundschule, Staatsexamen Lehramt Grundschule Erweiterungsfach, Bachelor Lehramt
Constanze Hartung:
Staatsexamen Lehramt Gymnasium, Lehramtserweiterungsfächer Staatsexamen Lehramt Gymnasium
Sandra Rößler:
Staatsexamen Lehramt Sonderpädagogik
Clemens Sett:
Staatsexamen Lehramt Oberschule, Lehramtserweiterungsfächer Staatsexamen Lehramt Oberschule,
Begabungsforschung und Kompetenzentwicklung (M.A.),Early Childhood Research (M.Sc.), Professionalisierung frühkindlicher Bildung (M.A.), Erziehungswissenschaftliches Studium altes Staatsexamen Lehramt, Magister Erziehungswissenschaft, Master of Education (M.Ed.), Zertifikatskurse
Die Prüfer*innen der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät informieren über ihre jeweiligen Websites bzw. über die zu den Modulen gehörigen Moodle-Kurse über die Modalitäten der jeweiligen Modulprüfungen (z. B. Termin für Informationsveranstaltungen, Abgabetermin, Umfang ...).
Modalitäten der Wiederholungsprüfungen erfragen Sie bitte bei der modulverantwortlichen Person.
Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung (WHP) kann ausschließlich im Prüfungsamt erfolgen.
Auf den Seiten der Mitarbeiter*innen des Prüfungsamtes sind die Verfahrenswege für die verschiedenen Prüfungsangelegenheiten ausgewiesen.
Sollten Sie ein Modul belegt und die Prüfung nicht bestanden haben, besteht für Sie kein Anspruch, das Modul und dessen Teilveranstaltungen nochmals zu besuchen.
Sollte die zu erbringende Leistung veranstaltungsgebunden sein, z. B. ein Portfolio/Lerntagebuch zu einer Seminarreihe, müssen Sie die nochmalige Belegung der Veranstaltung schriftlich, formlos beim Prüfungsausschuss beantragen.
Wenn Sie aufgrund von Krankheit nicht an einer Modulprüfung teilnehmen können, reichen Sie Ihren Krankenschein binnen 3 Werktagen bei dem/der zuständigen Mitarbeiter*in im Prüfungsamt ein. Das genaue Vorgehen entnehmen Sie bitte der Homepage des Prüfungsamts.
Sollten Sie für eine Modulprüfung krankgeschrieben sein, dann gilt für Sie automatisch der nächste Prüfungstermin dieses Moduls. Für den nächsten Termin müssen Sie sich nicht noch einmal anmelden. Die Anmeldung erfolgt auf Grund der Krankschreibung automatisch. Sie dürfen die Veranstaltungen nicht noch einmal belegen und sich nicht noch einmal einschreiben. Fehlen Sie an dem nächsten Termin unentschuldigt, gilt dies als nicht bestandener Versuch.
Informationen zum Thema Nachteilsuasgleich finden Sie unter dem Menüpuntk Studieren mit Beeinträchigung.
Informationen zu den lehramtsbezogenen Abschlussprüfungen erhalen Sie beim Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB), Standort Leipzig sowie beim Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung (ZLS).
Hinweise zur Schriftliche Prüfung gemäß LAPO I 2018 PZR Winter 2019/20
Infoveranstaltung zur Schriftlichen Prüfung im SoSe 2020: https://www.lehrerbildung.sachsen.de/23549.htm
Eine gute Zusammenfassung zum Prüfungsrecht finden Sie auf dieser Seite.