Der empfohlene Studienverlauf umfasst ca. 30 LP je Semester. Die Module sind aufeinander aufbauend angeordnet. Abweichungen wollen gut durchdacht sein, sind vor allem dann notwendig, wenn Sie ein Semester aussetzen (z.B. Auslandssemester, Urlaubssemester, Mutterschutz...). Dazu sollten Sie sich im Studienbüro beraten lassen. KONTAKTAUFNAHME
Die Blockpraktika SPS I, SPS IV und SPS V sind in den meisten Regelstudienverläufen nach dem 2., 5. und 6. Semester vorgesehen. Wo dies nicht so ist, ist es vermerkt.
Das Modul 30-STE-KSK-I umfasst 3 LP, das Modul 30-STE-KSK-II umfasst 2 LP.
Ablauf des Staatsexamens (dieser Ablauf steht so fest und ist nicht veränderbar):
- Vorletztes Semester: Anmeldung zur Prüfung & schriftliche Staatsexamensarbeit & ggf. letzte Module
- Letztes Semester: Bildungswissenschaftliche Klausur & mündliche Prüfungen
Hinweise, was das für die Organisation der letzten Semester bedeutet, finden Sie oberhalb des jeweiligen Studienverlaufsplanes.
Bitte wählen Sie das gewünschte Kernfach aus.
Die Staatsexamensarbeit (15 LP) ist für das 8. Semester vorgesehen. Parallel können noch letzte Module belegt werden. Deshalb gilt für alle Studienverlaufspläne: Um die "übervollen" Semester zu entlasten, können 05-GSD-SACH03 in das 6. Semester und 05-GSD-SACH04 sowie 05-BWI-06 in das 8. Semester verschoben werden.
Im Kernfach Englisch gibt es zwei alternative Studienverläufe (A, B). Im Laufe des 3. Semesters werden die Studierenden einem der beiden Verläufe zugeordnet.
- Im Rahmen des Studiums ist ein mindestens zweimonatiger Aufenthalt in einem englischsprachigen Land nachzweisen, der auch geteilt sein kann und nur in der veranstaltungsfreien Zeit absolviert werden darf.
- Studierende, die stattdessen ein Auslandssemester planen, finden weitere mögliche Studienverläufe (C, D, E, F), je nach dem, in welchem Semester das Auslandssemester stattfinden soll.
- Wenn der Auslandsaufenthalt ein ganzes Studienjahr umfassen soll, wird das Studium unproblematisch für dieses eine Jahr unterbrochen.
Die Staatsexamensarbeit (15 LP) ist für das 8. Semester vorgesehen. Parallel dazu können letzte Module belegt werden.
Um die "übervollen" Semester zu entlasten ist es also möglich, 05-GSD-SACH03 in das 6. Semester und 05-GSD-SACH04 sowie 05-BWI-06 in das 8. Semester zu verschieben.
Die Blockpraktika sind in diesem Studienverlauf nach dem 2., 5. und 6. Semester vorgesehen.
Die Staatsexamensarbeit (15 LP) ist für das 8. Semester vorgesehen. Parallel dazu können letzte Module belegt werden.
Um die "übervollen" 6. und 7. Semester zu entlasten ist es also möglich, 05-GSD-SACH04 und 30-STE-KSK-II in das 8. Semester zu verschieben.
Die Blockpraktika sind in diesem Studienverlauf nach dem 2., 6. und 7. Semester vorgesehen.
Studienverläufe mit Auslandssemester
Die Studienverläufe unter Berücksichtigung eines Auslandssemesters reichen bis ins 9. Semester. Dies stellt jedoch kein Problem dar, da neben der Staatsexamensarbeit (15 LP) noch letzte Module im Gesamtumfang bis zu 15 LP belegt werden können.
Die Blockpraktika sind in diesem Studienverlauf nach dem 2., 6. und 8. Semester vorgesehen.
Die Blockpraktika sind in diesem Studienverlauf nach dem 2., 6. und 8. Semester vorgesehen.
Die Blockpraktika sind in diesem Studienverlauf nach dem 2., 5. und 8. Semester vorgesehen.
Die Blockpraktika sind in diesem Studienverlauf nach dem 2., 5. und 8. Semester vorgesehen.
Die Staatsexamensarbeit (15 LP) ist für das 8. Semester vorgesehen. Parallel können noch letzte Module belegt werden. Deshalb können - um die "übervollen" Semester zu entlasten - die Module 05-BWI-03, 05-BWI-04, 05-BWI-06 und 05-BWI-07 um jeweils ein Semester nach hinten sowie das Modul 05-GSD-SACH04 vom 6. ins 8. Semester verschoben werden.
Die Staatsexamensarbeit (15 LP) ist für das 8. Semester vorgesehen. Parallel können noch letzte Module belegt werden. Deshalb können - um die "übervollen" Semester zu entlasten - 05-GSD-SACH03 in das 6. Semester und 05-GSD-SACH04 sowie 05-BWI-06 in das 8. Semester verschoben werden.
Die Staatsexamensarbeit (15 LP) ist für das 8. Semester vorgesehen. Parallel können noch letzte Module belegt werden. Deshalb können - um die "übervollen" Semester zu entlasten - 05-GSD-SACH03 in das 6. Semester und 05-GSD-SACH04 sowie 05-BWI-06 in das 8. Semester verschoben werden.
Die Staatsexamensarbeit (15 LP) ist für das 8. Semester vorgesehen. Parallel können noch letzte Module belegt werden. Deshalb gilt für alle Studienverlaufspläne: Um die "übervollen" Semester zu entlasten, können 05-GSD-SACH03 in das 6. Semester und 05-GSD-SACH04 sowie 05-BWI-06 in das 8. Semester verschoben werden.
Die Staatsexamensarbeit (15 LP) ist für das 8. Semester vorgesehen. Parallel können noch letzte Module belegt werden. Deshalb können - um die "übervollen" Semester zu entlasten - 05-GSD-SACH03 in das 6. Semester und 05-GSD-SACH04 sowie 05-BWI-06 in das 8. Semester verschoben werden.
Die Staatsexamensarbeit (15 LP) ist für das 8. Semester vorgesehen. Parallel können noch letzte Module belegt werden. Deshalb gilt für alle Studienverlaufspläne: Um die "übervollen" Semester zu entlasten, können 05-GSD-SACH03 in das 6. Semester und 05-GSD-SACH04 sowie 05-BWI-06 in das 8. Semester verschoben werden.
Die Staatsexamensarbeit (15 LP) ist für das 10. Semester vorgesehen. Parallel können noch letzte Module belegt werden. Deshalb gilt für alle Studienverlaufspläne: Um die "übervollen" Semester zu entlasten, können 05-GSD-SACH03 in das 8. Semester und 05-GSD-SACH04 sowie 05-BWI-06 in das 10. Semester verschoben werden.
Regulär ist das Modul 08-009-08 im 3. Semester zu belegen. Sollten Sie dort keinen Platz bekommen, studieren Sie nach Studienverlauf B.
Die Staatsexamensarbeit (15 LP) ist für das 8. Semester vorgesehen. Parallel können noch letzte Module belegt werden. Deshalb können - um die "übervollen" Semester zu entlasten - 05-GSD-SACH03 in das 6. Semester und 05-GSD-SACH04 sowie 05-BWI-06 in das 8. Semester verschoben werden.