Informationen zum Studium

  • grundständiges Studium in Voll- oder Teilzeit
  • Abschluss Staatsexamen
  • Lehrsprache Deutsch
  • Studienbeginn im Wintersemester
  • Regelstudienzeit 8 Semester
  • 240 Leistungspunkte
  • örtliche Zulassungsbeschränkung

Das Lehramt an Grundschulen ist zulassungsbeschränkt (siehe Zugangsvoraussetzungen).

Studiert werden insgesamt 4 Grundschulfächer: Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sowie ein weiteres Fach. Eines dieser Fächer wird als Kernfach vertieft studiert, die anderen drei werden im Bereich Grundschuldidaktik zusammengefasst. Als Kernfächer können gewählt werden: Deutsch, Mathematik, Sorbisch, Englisch, Evangelische Religion, Ethik, Kunst, Musik und Sport. Wenn Sie Deutsch, Mathematik oder Sorbisch als Kernfach wählen, ist Ihr viertes Fach Musik, Kunst, Sport oder Werken.

Hochschulreife

Sie benötigen eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife.

Phoniatrisches Gutachten

Die Vorlage eines phoniatrischen Gutachtens ist verbindliche Immatrikulationsvoraussetzung.
Ein phoniatrisches Gutachten kann nur von einem Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniater und Pädaudiologe) oder einem Facharzt für HNO-Heilkunde mit der Zusatzbezeichnung Stimm- und Sprachstörungen erstellt werden und ist kostenpflichtig. Ein logopädisches Gutachten ist nicht ausreichend.
Eine Übersicht über die zuständigen Fachärzte an Ihrem Heimat- oder Studienort finden Sie in Ärzteverzeichnissen, Telefonbüchern und im Internet. Darüber hinaus können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

Eignungsprüfung

Für die Kernfächer Kunst, Musik und Sport müssen vor der Aufnahme des Studiums Eignungsprüfungen abgelegt werden. WICHTIG: Die Anmeldung zur Eignungsprüfung ersetzt nicht die Bewerbung für das Studium.

Für die Wahlfächer Kunst und Musik (nur Studierende mit Kernfach Deutsch, Mathematik oder Sorbisch) findet nach Beginn des Studiums ein Aufnahmegespräch statt (Musik) bzw. ist nach Beginn des Studiums eine Mappe einzureichen, die durch eine Eignungsprüfungskommission bewertet wird (Kunst). Für die Wahlfächer Sport und Werken ist keine Eignungsprüfung vorgesehen.

NC

Die Bewerbung erfolgt auf zwei Fächer: Grundschuldidaktik und Kernfach. In der Grundschuldidaktik liegt der NC bei 300 zu vergebenden Studienplätzen. Auch die meisten Kernfächer sind zulassungsbeschränkt. Welchen Abi-Durchschnitt in den letzten Jahrgängen der/die "letzte" zugelassene Bewerber:in hatte, ist hier nachzulesen.

Ziel des Studiums ist der Erwerb von bildungswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen und grundschuldidaktischen sowie fachpraktischen Kompetenzen, die als Grundlage für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages im Grundschullehramt erforderlich sind. Das Studium soll die Voraussetzungen für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Grundschulen schaffen. Im Einzelnen geht es um folgende Schwerpunkte:

  • Theoriegeleitetes grundschulpädagogisches und grundschuldidaktisches Reflektieren pädagogischen Geschehens
  • Gestalten von Unterricht und Erziehung in der Grundschule
  • Diagnostizieren, Beurteilen und Beraten in der Grundschule
  • Berufsfeldbezogenes Kommunizieren
  • Reflektieren, Evaluieren und Fortentwickeln der eigenen fachlichen, pädagogischen und grundschuldidaktischen Kompetenzen

Das Lehramtsstudium kann um ein zusätzliches Unterrichtsfach (Lehramtserweiterungsfach) zu den bereits studierten Fächern im gleichen Lehramt erweitert werden.

Die Studierenden wählen ein Fach (Kernfach) und den Bereich Grundschuldidaktik (übrige drei Fächer).

Der Studiengang umfasst in seiner Struktur

  • das Studium der Bildungswissenschaften einschließlich Grundschulpädagogik und Schulpraktische Studien (45 LP),
  • das Studium eines Faches (Deutsch, Sorbisch, Mathematik, Englisch, Ethik, Evangelische Religion, Kunst, Musik oder Sport) (50 LP) und seiner Didaktikinkl. Schulpraktische Studien (20 LP),
  • das Studium der Grundschuldidaktik
    - übrige drei Fächer (75 LP)
    - Schulpraktische Studien (15 LP)
  • Ergänzungsstudien (10 LP).

Darin integriert sind die Praktika: SPS I in den Bildungswissenschaften, SPS III im Kernfach, SPS II + SPS IV + SPS V in den Schulpraktischen Studien der Grundschuldidaktik.

Dazu kommen die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit in einem der oben genannten Studienbereiche (15 LP) und die Zeit für das Vorbereiten und Ablegen der Ersten Staatsprüfung (10 LP).

An unserer Universität gelten für das Lehramtsstudium ausschließlich Vollzulassungen. Sie benötigen demnach eine Zulassung für Ihr Kernfach und für die Grundschuldidaktik.

Die Grundschuldidaktiken sind im 1. Fachsemester zulassungsbeschränkt.

  • Studienbeginn: Wintersemester
  • Zulassungsbeschränkt (NCU): ja
  • Bewerbungsfrist: in der Regel 02.05.-15.07. (Aktuelle Informationen)
  • Bewerbungsportal: AlmaWeb

Weiterführende Informationen finden Sie auf unseren Seiten Online-Bewerbung und Bewerbung für ein Lehramtsstudium. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu Verbesserungen der Zulassungschancen.

Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite "International".

Die Bewerbung im Lehramt an Grundschulen richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Kernfach und der entsprechenden Grundschuldidaktik.
Bitte informieren Sie sich deshalb ebenfalls auf der Seite Ihres gewünschten Kernfachs.
Für die Grundschuldidaktik gilt:

  • Studienangebot im Wintersemester: 3. FS zulassungsbeschränkt
    Bewerbungsfrist
  • Studienangebot im Sommersemester: 2. FS und 4. FS zulassungsbeschränkt
    Bewerbungsfrist
  • Bewerbungsportal: AlmaWeb
  • besondere Immatrikulationsvoraussetzungen: Anrechnungsbescheid, phoniatrisches Gutachten

Beachten Sie die Reihenfolge: Um sich auf ein höheres Fachsemester zu bewerben, brauchen Sie zuerst den Anrechnungsbescheid in der Grundschuldidaktik. Dann erfolgt die Bewerbung auf das dort ausgewiesene Fachsemester. SolltenSie auch im Kernfach in ein höheres Fachsemester eingestuft werden wollen, benötigen Sie auch von dort einen Anrechnungsbescheid.

Um einen Anrechnungsbescheid (Einstufung in ein höheres Fachsemester) in der Grundschuldidaktik zu erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Studienbüro auf. Die Anerkennung von Leistungen auf konkrete Module der Universität Leipzig erfolgt erst in einem zweiten Schritt nach der Immatrikulation.

Informationen finden Sie auch auf der Seite Bewerbung für höhere Fachsemester.

Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite International.

Die Bewerbung im Lehramt an Grundschulen richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Kernfach und der entsprechenden Grundschuldidaktik.
Bitte informieren Sie sich deshalb ebenfalls auf der Seite Ihres gewünschten Kernfachs.
Für die Grundschuldidaktik gilt:

  • Studienangebot im Wintersemester: 5. FS und 7. FS zulassungsfrei
    Bewerbungsfrist
  • Studienangebot im Sommersemester: 6. FS und 8. FS zulassungsfrei
  • Bewerbungsfrist
  • Bewerbungsportal: AlmaWeb
  • besondere Immatrikulationsvoraussetzungen: Anrechnungsbescheid, phoniatrisches Gutachten

Beachten Sie die Reihenfolge: Um sich auf ein höheres Fachsemester zu bewerben, brauchen Sie zuerst den Anrechnungsbescheid in der Grundschuldidaktik. Dann erfolgt die Bewerbung auf das dort ausgewiesene Fachsemester. SolltenSie auch im Kernfach in ein höheres Fachsemester eingestuft werden wollen, benötigen Sie auch von dort einen Anrechnungsbescheid.

Um einen Anrechnungsbescheid (Einstufung in ein höheres Fachsemester) in der Grundschuldidaktik zu erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Studienbüro auf. Die Anerkennung von Leistungen auf konkrete Module der Universität Leipzig erfolgt erst in einem zweiten Schritt nach der Immatrikulation.

Informationen finden Sie auch auf der Seite Bewerbung für höhere Fachsemester.

Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite International.

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