Hier finden Sie Informationen rund um Prüfungsangelegenheiten und zur Anerkennung von Studienleistungen. Sie müssen aufgrund von Krankheit die Abgabe einer Prüfungsleistung verlängern oder verschieben? Sie benötigen die Zustimmung zu einer externen Korrektorin für Ihre Abschlussarbeit? Sie möchten sich Leistungen aus Ihrem Bachelorstudium anerkennen lassen? Dann sind Sie beim Prüfungsamt und beim Prüfungsausschuss an der richtigen Adresse.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Es ist ein Teil einer Hand zu sehen, die einen Kugelschreiber mit grüner Schreibfarbe hält und grüne Häkchen in einem Formular setzt.
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Prüfungsmanagement und Prüfungsausschuss

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Kontakt Prüfungsamt

Sie erreichen Herrn Sett per E-Mail unter sett@uni-leipzig.de oder telefonisch unter +49 341 97-31597.

Prüfungsamt

Prüfungsmanagement

Der zuständige Mitarbeiter des Prüdungsmanagements für die Master-Studiengänge ist Clemens Sett.

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Kontakt Prüfungsausschuss

Sie erreichen den Prüfungsausschuss per E-Mail: pa.ecrpfb@uni-leipzig.de.

Übersicht Gremien

Prüfungsausschuss

An den Prüfungsausschuss richten Sie Anträge rund um die Abweichung von der regulären Prüfungsordnung.

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Anträge an den Prüfungsausschuss der Masterstudiengänge ECR/PfB

Anträge an den Prüfungsausschuss richten Sie bitte per E-Mail an pa.ecrpfb(at)uni-leipzig.de.

Bitte senden Sie Anträge grundsätzlich von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse an den Prüfungsausschuss und wählen Sie einen aussagekräftigen Titel (z.B. "Antrag Nachteilsausgleich"). Geben Sie bitte außerdem immer Ihre Matrikelnummer an.

Formulieren Sie Ihr Anliegen so konkret und klar wie möglich, um eine reibungslose und zeitnahe Bearbeitung zu gewährleisten. Sie können Ihr Anliegen direkt als Fließtext in der E-Mail formulieren oder alternativ als PDF-Dokument anhängen. (Ausnahmen bilden Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen. Hierfür nutzen Sie bitte ausschließlich das entspechende Formular, siehe unten.) 

Der Prüfungsausschuss tagt im Wintersemester 2023/24 voraussichtlich an folgenden Terminen:

  • Mittwoch, 25.10.22 (Antragsfrist: 11.10.23

  • Mittwoch, 15.11.22 (Antragsfrist: 02.11.22)

  • Mittwoch, 13.12.22 (Antragsfrist: 29.11.22)

  • Mittwoch, 10.01.24 (Antragsfrist: 03.01.24)

  • Mittwoch, 31.01.24 (Antragsfrist 17.01.24)

​​​​​​​​Bitte stellen Sie ihre Anträge rechtzeitig, d.h. bis zwei Wochen vor dem jeweiligen Termin, um eine zeitnahe Bearbeitung gewährleisten zu können. Andernfalls müssen Sie mit einer längeren Bearbeitungszeit bis zum Folgemonat rechnen.

Nach der Sitzung des Prüfungsausschuss wird Ihnen in der Regel zeitnah ein entsprechender Bescheid via E-Mail mitgeteilt. Sie haben die Möglichkeit, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen. Über diese Möglichkeit werden Sie in Ihrem Bescheidschreiben informiert.

Sonderfall: Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen im Masterstudiengang Professionalisierung frühkindlicher Bildung

Vor dem Hintergrund Bologna-Reform haben Studierende grundsätzlich die Möglichkeit, für Prüfungsleistungen eines Studiengangs die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen aus anderen Zusammenhängen zu beantragen, beispielsweise einem Erststudium oder Auslandsstudium.

Im Masterstudium Professionalisierung frühkindlicher Bildung ist die Anerkennung von Studienleistungen grundsätzlich möglich.

  • Sofern Ihr Erststudium auf der gleichen Qualifikationsstufe angesiedelt ist (MA, Diplom, Magister), ist eine Anerkennung von bis zu 50 Prozent des Gesamtumfangs an Leistungspunkten möglich.
  • Ist ihr Erststudium auf einem niedrigeren Qualifikationsniveau angesiedelt (BA), können Sie sich Leistungen für maximal zwei Module des Masterstudiengangs anerkennen lassen.

Die Anerkennung von Studienleistungen beantragen Sie bitte schriftlich per E-Mail bei dem zuständigen Prüfungsausschuss der Masterstudiengänge ECR/PfB. Nutzen Sie hierfür unbedingt das nebenstehende Formular ("Antrag auf Anrechnung von extern erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Masterstudiengang Professionalisierung frühkindlicher Bildung") und füllen Sie dieses bitte digital aus.

Nehmen Sie bitte vor Einreichung eines Antrags auf Anerkennung von Studienleistungen die untenstehenden Hinweise, Beispiele sowie den dem Antragsformular angehängten Durchführungsbeschluss des Prüfungsausschusses vom Mai 2021 zur Kenntnis.

Jeweils zum Semesterbeginn bietet der Arbeitsbereich einen Beratungstermin für Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen an.

Beachten Sie die geltenden Fristen:

Die Antragsstellung ist jeweils möglich bis zum Ende der jeweils 2. Vorlesungswoche (Sonntag) des jeweiligen Sommer- bzw. Wintersemesters.

Häufige Fragen zur Anerkennung von früheren Studienleistungen

Nein. Sie können zu beliebigen Zeitpunkten Anträge auf Anerkennung für Module folgender Semester beantragen.

Die Frist - Beantragung bis spätestens Sonntag der 2. Vorlesungswoche - gilt lediglich für die Anerkennung von Modulen in dem Semester, in dem Sie sich aktuell befinden.

Beispiel: 

Mako Mensch besucht Lehrveranstaltungen im Modul 106 (Führung und Leadership). Am Ende des Semesters überlegt sie sich, sich das Modul anerkennen zu lassen. Der Antrag wird abgelehnt, da Anerkennung für Module im laufenden Semester lediglich zu Semesterbeginn möglich sind.

Maxi Human hat mit ihrem Masterstudium gerade begonnen und hört von der Möglichkeit der Anerkennung von Studienleistungen. Bei der Prüfung der Module und Studieninhalte fällt ihr auf, dass sie sich das Modul 105 (Gesprächsführung, Beratung, Mediation) des 2. Fachsemesters vermutlich anerkannen lassen könnte. Sie stellt ihren Antrag auf Anerkennung beim Prüfungsausschuss vorsorglich bereits im Dezember, um besser planen zu können. Dem Antrag wird stattgegeben, sodass Maxi Human ihr 2. Semester bewusst ohne die Lehrveranstaltungen des Moduls 105 plant.

WICHTIG: Planen Sie die Möglichkeiten der Anerkennung im Idealfall bereits frühzeitig im Hinblick auf das gesamte Studium! Bedenken Sie, dass Sie sich lediglich insgesamt zwei Module aus einem Erststudium auf einem niedrigeren Niveau (bspw. Bachelor) anerkennen lassen können.

Nein. Laut Grundsatzbeschluss des Prüfungsausschusses ECR/PFB vom 19.05.2021 können ausschließlich komplette Module anerkannt werden. Teilleistungen oder einzelne Lehrveranstaltungen werden nicht anerkannt. Bitte prüfen Sie, dass sämtliche (!) Schwerpunkt-Inhalte eines Moduls des Masterstudiengangs in Ihrem Antrag vollständig abgedeckt sind.

Beispiel:

Maria Mustermann beantragt die Anerkennung von Leistungen aus Ihrem Bachelorstudium "Erziehung und Bildung in der Kindheit" der FH Beispielhausen für das Modul 109 "Lebenslanges Lernen" des Masterstudiengangs. Hierfür gibt sie die Module "Lernen in der Kindheit" und "Gestaltung von Bildugnsprozessen" an. Der Antrag wird abgelehnt, weil das Modul 109 auch das Thema "Lehren, Lernen und Kompetenzentwicklung im Erwachsenenalter" umfasst und dieses inhaltlich von den angegebenen Modulen nicht abgedeckt wird. Maria Mustermann könnte nun prüfen, ob in ihrem Erststudium auch das Thema Erwachsenenbildung nachweislich abgedeckt ist und einen erneuten Antrag stellen.

Ja. Laut Grundsatzbeschluss des Prüfungsausschuss ECR/PFB vom 19.05.2021 (siehe Download-Bereich) erfolgt aus fachlichen Gründen, die der Sicherstellung des Studienerfolgs dienen, keine Anerkennung vorangegangener Studienleistungen für folgende Module:

  • 05-PfB-104 Praxisforschung I
  • 05-PfB-108 Praxisforschung II
  • 05-PfB-111 Begleitmodul zur Praxis- und Masterarbeitsphase
  • 05-PfB-113 Begleitmodul zur Masterarbeit
  • Leistungen für das Wahlpflichtmodul

Außerdem erfolgt keine Anerkennung des Moduls 05-PFB-112 - Professionelles Handeln II. Das Modul zielt auf die Reflexion eigener Lernprozesse im Zuge des Masterstudiums ab und kann daher nicht sinnvoll anerkannt werden.

Sollten Sie beispielsweise in Ihrem Erststudium bereits Entwicklungspsychologie belegt haben, belegen Sie bitte ein anderes Modul im Wahlpflichtbereich.

Ja. Aus anderen Studiengängen desselben Qualifikationsniveaus (M.A.; Diplom-Hauptstudium) können bei entsprechender Passung insgesamt bis zu 50 Prozent der im Masterstudiengang Professionalisierung frühkindlicher Bildung zu erwerbenden Credit Points (entspricht 60 cp) anerkannt werden.

Studierende können sich für maximal zwei Module des Masterstudiengangs Leistungen aus dem Erststudium anerkennen lassen, sofern dieses auf einem niedrigeren Qualifikationsniveau (B.A.) angesiedelt ist.

Um Ihren Antrag beurteilen zu können, benötigt der Prüfungsausschuss die im Formular angemerkten Nachweise:

  • Transcript of Records Ihres Erststudiums
  • Tabellarische Modulübersicht mit Angabe der Prüfungsleistung
  • Modulbeschreibung / Modulhandbuch der o.g. Module des Erststudiums

Bitte beachten Sie unbedingt, Ihre studentische E-Mail-Adresse anzugeben.

Die Antragsstellung ist jeweils möglich bis zum Ende der jeweils 2. Vorlesungswoche (Sonntag) des jeweiligen Sommer- bzw. Wintersemesters.

Werden mehrere Module des Erststudiums für eine Anerkennung eines Moduls im Masterstudiengang herangezogen, erfolgt die Ermittlung der Benotung anteilig und gewichtet, je nach Umfang im Erststudium.

Maßgeblich für die Annahme oder Ablehnung von Anträgen auf Anerkennung ist die fachliche Passung der extern erbrachten Leistungen und der Inhalte der Module im Masterstudiengang Professionalisierung frühkindlicher Bildung. Hierfür begutachten die Mitglieder des Prüfungsausschusses die Modulbeschreibungen und Inhalte der Modulen beispielsweise des Erststudiums und gleichen diese mit den Inhalten des Moduls im Masterstudium ab.

Beispiele:

  • Für das Modul 106 "Führung und Leadership" wird beispielswiese geprüft, inwiefern sämtliche Themen abgedeckt sind, vor allem auch der Bereich der Netzwerkarbeit und Sozialraumorientierung. 
  • Im Modul 105 "Gesprächsführung, Beratung und Mediation" wird besonders geprüft, ob der Fokus der systemischen Beratung abgedeckt ist und auch die Durchführung von Beratungsgesprächen bereits praktisch erprobt und reflektiert wurde.

Entscheidend ist, dass es sich für die Antragstellenden tatsächlich um eine Wiederholung handeln würde - und keine neuen Kompetenzen und kein neues Wissen durch die Absolvierung eines Moduls erarbeitet würden.

Als anerkennungsfähig eingestuft wurden beispielsweise:

  • FH Erfurt: Modul 4.4 und Modul 4.5 wurden anerkannt für Modul 106 (Führung und Leadership)
  • ASH Berlin: Leitung von Institutionen der Frühpädagogik, Leitung und Teamentwicklung, Krippe und Kita im Sozialraum für Modul 106
  • HS Neubrandenburg: Organisationsstrukturen in Kindertagesstätten, Sozialraumorientierung und Netzwerkarbeit für Modul 106
  • HAW Hamburg: Modul 11/15:  Einführung in die Insitutionsentwicklung / Management für das Modul 106
  • staatliche Studienakademie Breitenbrunn: BWL, Management und Sozialinformatik, Adressatenbezogene Handlungsmethoden I in der Sozialen Arbeit, „Umweltbezogene Handlungsmethoden in der Sozialen Arbeit“ für das Modul 106

Weiterführende Links

Prüfungsamt Clemens Sett

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Kommissionen und Ausschüsse der Fakultät

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Informationen zum Bologna-Prozess

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