Alle notwendigen Informationen erhalten Sie, sobald Sie sich in die Module eingeschrieben haben, zu denen die verschiedenen Praktika gehören. Warten Sie diese Informationen bitte ab, bevor Sie einzeln nachfragen.

Die Buchung von Blockpraktikumsplätzen erfolgt verbindlich über das Praktikumsportal. Fragen hierzu beantwortet Ihnen das Team des Praktikumsbüros.

Die am häufigsten gestellten Fragen beantworten wir Ihnen im Folgenden. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.

Allgemeine Fragen

Ja, die Praktika befinden sich in Modulen, die aufeinander aufbauen: Die Teilnahme am Modul 05-BWI-02 (Blockpraktikum SPS I) ist Voraussetzung für die Teilnahme am Modul 05-GSD-SPS01 (Tagespraktikum SPS II und Blockpraktikum IV, in dieser Reihenfolge), welche wiederum Voraussetzung für die Teilnahme am Modul 05-GSD-SPS02 (Blockpraktikum SPS V) ist.
Das Tagespraktikum im Kernfach (SPS III) ist nicht an die Absolvierung anderer Praktika gebunden, das entsprechende Modul hat aber andere Teilnahmevoraussertzungen (in der Regel Teilnahme an bestimmten fachwissenschaftlichen und/oder fachdidaktischen Modulen).
Eine Übersicht für den regelhaften Studienverlauf finden Sie hier.

Alle notwendigen Informationen erhalten Sie, sobald Sie sich in die Module eingeschrieben haben, zu denen die verschiedenen Praktika gehören. Warten Sie diese Informationen bitte ab, bevor Sie einzeln nachfragen.
Achtung: Es gibt Ausnahmen! Für das Kernfach-Tagespraktikum in den Fächern SORBISCH, SPORT, KUNST UND EVANGELISCHE RELIGION gibt es eine Vorabeinschreibung im TOOL im vorhergehenden Semester, die Sie nicht verpassen sollten.
Die Buchung von Blockpraktikumsplätzen erfolgt verbindlich über das Praktikumsportal. Fragen hierzu beantworten die KollegInnen im Praktikumsbüro.
Da Mathe, Deutsch und Sachunterricht "selbstverständliche" Fächer in der Grundschule sind, melden Sie sich für die Blockpraktika immer mit Ihrem vierten Fach (egal ob Kernfach oder Wahlfach) an.

Für die Anmeldung im Praktikumsportal ist eine vorher erfolgte Modulanmeldung erforderlich. Diese haben Sie, wenn Sie das Vorbereitungsseminar absolviert haben.

Die Tagespraktika finden in der Vorlesungszeit statt, die Blockpraktika in der Vorlesungsfreien Zeit. Bei "normalem" Studienverlauf:

  • im 4. Semester: Tagespraktika (SPS III) in den Kernfächern Ethik und Sport
  • im 5. Semester: Tagespraktikum (SPS II) in den Grundschuldidaktiken
  • nach dem 5. Semester: Blockpraktikum (SPS IV) in allen Fächern
  • im 6. Semester: Tagespraktika (SPS III) in den übrigen Kernfächern
  • nach dem 6. Semester: Blockpraktikum (SPS V) in allen Fächern

 

Ja, in allen Praktika gibt es eine Anwesenheitspflicht. Nur in Ausnahmefällen und auf vorher zu stellenden Antrag (Kontaktformular --> Allgemeine Anfragen zu Schulpraktika) ist ein Fehlen möglich.

Prinzipiell ist ein Streik im ÖPNV oder bei der DB keine Entschuldigung für ein Fehlen im Praktikum. Sie sind - wie die LehrerInnen auch - verpflichtet pünktlich zu erscheinen. Aufgrund des Streikes versäumte Stunden gelten als unentschuldigtes Fehlen. Sollten trotz allen Bemühens Fehlzeiten entstehen, sind diese nachzuholen. Wenn absehbar ist, dass Sie nicht (pünktlich) erscheinen können, können Sie mit der Schule auch ein Fehlen und Nachholen vereinbaren: Sie hängen die Fehltage einfach an das Praktikum an. Sollte dies nicht möglich sein (weil schon wieder Vorlesungszeit ist), ist es bei bis zu zwei Tagen auch möglich, die Stunden auf andere Tage verteilt nachzuholen. In allen darüber hinaus gehenden Fällen nehmen Sie bitte Kontakt auf (Allgemeine Fragen zu Schulpraktika).

Fragen zum Tagespraktikum

Das Praktikumsportal unterscheidet nicht zwischen den beiden Tagespraktika SPS II und SPS III, sodass mitunter willkürlich das falsche angewählt ist. Das ist völlig unproblematisch. Beim nächsten Tagespraktikum erscheint dann SPS II.

Sie informieren Ihre Gruppe, Ihre Mentorin bzw. Ihren Mentor und Ihre Uni-Betreuerin bzw. Ihren Uni-Betreuer. Einen Scan des Krankenscheins reichen Sie beim Studienkoordinator ein und hängen ihn am besten auch den Informationen an Mentor:in und Betreuer:in an (spart Nachfragen). Sollten Sie häufiger fehlen, muss eine Lösung gefunden werden, wie Sie trotzdem auf die erforderlichen Zeiten kommen.

Sie sind unfallversichert über Ihre Praktikumsschule. Wenn Sie auf dem Weg von zu Hause zur Praktikumsschule, in der Praktikumsschule oder auf dem Rückweg einen Unfall haben, und sei er noch so klein, ist dieser ins Unfallbuch der Schule einzutragen und bestenfalls ein sogenannter "Durchgangsarzt" aufzusuchen (den nächstgelegenen weiß man in der Schule üblicherweise). Eine Meldung an die Uni ist nur notwendig, wenn Sie wegen des Unfalls im Praktikum fehlen.

Erwünscht (und eine große Chance) ist, dass Sie den Unterricht jeweils zu zweit oder zu dritt gemeinsam planen und gemeinsam durchführen - das gesamte Semester über.

Sie gestalten wöchentlich zwei Stunden Unterricht, anschließend findet die Reflexion (bis zu 90 Minuten) statt - das sind an jedem Praktikumstag runde vier Stunden. Hinzu kommt die Vorbereitung des Unterrichts - hierfür sollten Sie pro Woche zwei bis drei Stunden einplanen.

Nein, diese werden nicht bewertet. Bewertet wird nur der Praktikumsbericht, den Sie im Blockpraktikum erstellen.

Wenn Ihr Kernfach Ethik, Evangelische Religion, Kunst, Sorbisch oder Sport ist, lautet die Antwort: Nein.
Wenn Ihr Kernfach Deutsch, Englisch, Mathematik oder Musik ist, lautet die Antwort: Es wird angestrebt und klappt fast immer.

Fragen zum Blockpraktikum

Ausschließlich das Büro für Schulpraktische Studien kann Ihnen da helfen. Anfragen an die Modulverantwortliche oder Mitarbeitende ihres Arbeitsbereichs oder das Studienbüro der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät sind verlorene Liebesmüh.

Für die Anmeldung zu allen Blockpraktika nutzen Sie das Praktikumsportal. Sie können sich zu den Blockpraktika nur anmelden, wenn Sie auch auf das zugehörige Modul angemeldet sind. Ansprechpartnerin im ZLS-Praktikumsbüro ist für alle Blockpraktika Frau Münch. Die inhaltliche Zuständigkeit liegt im Modul 05-GSD-SPS01 (SPS IV) bei Herrn Dr. Biegholdt und im Modul 05-GSD-SPS02 (SPS V) bei Frau Rensch.

Ja, die brauchen Sie. Für SPS IV (Buchung regulär zu Beginn des WiSe) müssen Sie für 05-GSD-SPS01 angemeldet sein. Das sind Sie, wenn Sie im SoSe zuvor das Vorereitungsseminar absolviert haben. Für SPSV (Buchung regulär zu Beginn des SoSe) müssen Sie für 05-GSD-SPS02 angemeldet sein. Das sind Sie, wenn Sie zum Zeitpunkt der Praktikumsbuchung das Vorbereitungsseminar besuchen.

Ja, das ist möglich. Die Prüfungsleistung verschiebt sich automatisch mit. Informationen, was Sie beim Blockpraktikum IV und beim Blockpraktikum V beachten müssen, finden Sie hier. Sollten Sie sich im Praktikumsportal bereits angemeldet haben, dürfen Sie nicht vergessen, sich dort auch wieder abzumelden.

Ja, das können Sie, z.B. wegen der Geburt eines Kindes oder eines Auslandsjahres. Das Jahr unterbricht Ihr Studium und Sie setzen ein Jahr später genau dort an, wo Sie aufgehört haben. Informieren Sie in diesem Fall bitte Herrn Dr. Biegholdt (SPS IV im Modul 05-GSD-SPS01) bzw. Frau Rensch (SPS V im Modul 05-GSD-SPS02).

Ja, das ist möglich. Bei der Abgabe der Prüfungsleistung erinnern Sie den Prüfer oder die Prüferin daran, dass Sie ins Staatsexamen gehen möchten. Das Prüfungsamt kann noch fehlende Noten nachreichen bis Anfang Mai bzw. bis Anfang November.

Ja. Sie müssen sich trotzdem für das Praktikum im Praktikumsportal anmelden. Dort finden Sie alle dafür notwendigen Dokumente.

Ja. Sie müssen sich trotzdem für das Praktikum im Praktikumsportal anmelden. Dort finden Sie alle für ein Auslandspraktikum notwendigen Dokumente. Es bedarf in jedem Fall einer Genehmigung durch Herrn Dr. Biegholdt (SPS IV und SPS V), die regelmäßig erteilt wird, wenn es sich um eine deutsche oder deutschsprachige Schule handelt. In anderen Fällen gibt es durchaus auch Möglichkeiten, die dann einzelfallbezogen zu klären sind.

Der Wunsch ist dann verständlich, wenn Sie zu dieser Schule bereits Beziehungen haben, z.B. durch vorherige (auch freiwillige) Praktika oder durch ein FSJ. Allerdings ist das nicht möglich, da die Plätze an Schulen in Sachsen ausschließlich über das Praktikumsportal vergeben werden. Wenn Sie Ihr Praktikum außerhalb Sachsens absolvieren wollen, ist das allerdings etwas anderes.

Nein, das ist nicht möglich. Wenn Sie ein Problem haben, nehmen Sie bitte Kontakt auf. (Anfrage zu Praktika)

Nein, müssen Sie nicht: Sie können mit Ihrer Schule einen anderen Zeitraum vereinbaren, welcher allerdings vollständig in der lehrveranstaltungsfreien Zeit liegen muss. Bitte vermerken Sie den exakten Praktikumszeitraum auf der Praktikumsbestätigung. Die Genehmigung der Fachdidaktik dafür gilt als erteilt. Idealerweise planen Sie auch einen Puffer von einer Woche ein, um eventuelle krankheitsbedingte Fehlzeiten noch hinten anhängen zu können. Sie dürfen das Praktiukum (z.B. wegen Krankheit) nicht in den Vorlesungszeitraum des Folgesemesters hinein verlängern.

Alle haben die Fächer Deutsch oder Sorbisch, Mathematik und Sachunterricht. Als Viertfach geben Sie also Englisch, Ethik, Evangelische Releigion, Kunst, Musik, Sport oder Werken an. Ihnen wird dann angezeigt (z.B.): „SPS IV im Fach Sport“ - Das ist korrekt.

Die Frage stellt sich insbesondere, wenn Sie in einem anderen Bundesland oder im Ausland das Praktikum absolvieren und eines Ihrer Fächer dort so gar nicht existiert. Wenn dem so ist, sollten Sie das fehlende Fach dann im nächsten Blockpraktikum stärker gewichten.

Ja, das ist möglich. Der Schwerpunkt sollte jedoch in Klasse 1 bis 4 liegen.

Im Blockpraktikum SPS IV sind mindestens 8 Stunden, im Blockpraktikum SPS V sind mindestens 14 Stunden zu unterrichten. Die Unterrichsstunden, die die Grundlage der Prüfungsleistung bilden, sind darin enthalten.

Sie können selbst eine Tabelle erstellen in der Art des Formbattes, die dann mehr als 80 Zeilen enthält. Sie können ab der 81. Stunde aber auch Ihre Aufstellung formlos fortsetzen. Viel mehr als 80 Stunden Präsenz sind aber gar nicht zu empfehlen, wenn man die Aufgaben gut erfüllen möchte.

An ganztägigigen Veranstaltungen nehmen sie teil und bringen sich nach Möglichkeit aktiv ein (4 Stunden können dafür in die Hospitationsliste eingetragen werden).

Sowohl an schulinternen Projekten als auch an solchen, die von außerschulischen Partnern angeboten oder in Zusammenarbeit mit ihnen realisiert werden, nehmen sie teil und bringen sich nach Möglichkeit aktiv ein (20 Stunden können dafür in die Hospitationsliste eingetragen werden). Eigene Lehrversuche können Sie in einer solchen Woche nicht umsetzen. Planen Sie diese daher langfristig um das Projekt herum.

Sie sprechen mit der Schule ab, dass Sie an diesem Tag wegen einer Prüfung abwesend sind, und verteilen die vier Stunden auf andere Praktikumstage.

Wenn Sie nur wenige Tage krank sind, können Sie die Fehltage hinten an das Blockpraktikum anhängen, sofern die Verlängerung nicht in die Vorlesungszeit fällt

Der Abgabetermin des Praktikumsberichtes (SPS01) bzw. der Hausarbeit (SPS02) verschiebt sich entsprechend mit dem Ende des Praktikums (5 Wochen Beabeitungszeit).

Legen Sie den Krankenschein der Prüfungsleistung bei. Das Prüfungsamt muss nicht informiert werden.

Wenn ein Anhängen nicht möglich ist (z.B., weil dann die Vorlesungszeit schon wieder beginnt) oder nicht ausreicht, ist es – insbesondere, wenn sie in den ersten Wochen des Praktikums erkranken – möglich, die fehlenden Präsenzstunden (max. 3 Tage) auf die folgenden Praktikumstage „draufzupacken“. Dies ist abzustimmen: Kontaktaufnahme (Anfrage zu Praktika).

Auch in allen anderen Fällen ist eine Kontaktaufnahme zur Lösungssuche unerlässlich: Kontaktaufnahme (Anfrage zu Praktika).

Beachten Sie bitte auch die Regelungen des ZLS.

Der Abgabetermin der Prüfungsleistung verschiebt sich um die ärztlich bescheinigte Dauer der Arbeitsunfähigkeit nach hinten. Die Krankenscheine legen Sie dem Praktikumsbericht (SPS IV) bzw. der Hausarbeit (SPS V) bei der Abgabe bei. Bei längerer Dauer der Krankheit sollten Sie Ihren Prüfer bzw. Ihre Prüferin informieren. Sonst muss niemand informiert werden.

Sie sind unfallversichert über Ihre Praktikumsschule. Wenn Sie auf dem Weg von zu Hause zur Praktikumsschule, in der Praktikumsschule oder auf dem Rückweg einen Unfall haben, und sei er noch so klein, ist dieser ins Unfallbuch der Schule einzutragen und bestenfalls ein sogenannter "Durchgangsarzt" aufzusuchen (den nächstgelegenen weiß man in der Schule üblicherweise). Eine Meldung an die Uni ist nur notwendig, wenn Sie wegen des Unfalls im Praktikum fehlen.

Sie verteilen die 4 für diesen Tag gedachten Stunden auf andere Tage des Blockpraktikums, sodass Sie auf 80 Stunden Präsenz kommen, ohne das Blockpraktikum um diesen einen Tag verlängern zu müssen.

Zu den geforderten 80 Stunden Präsenz im Unterricht gehören Ihre Hospitationen und vom Mentor bzw. der Mentorin begutachtete Lehrversuche. Ganztägige Exkursionen, Wandertage o.Ä. können mit jeweils 4 Stunden auf die Präsenzzeit angerechnet werden. An Dienstberatungen, Lehrerkonferenzen, Elternabende o.Ä. nehmen Sie teil, sie werden aber nicht auf die Präsenzzeit angerechnet (so, wie auch beim Lehrer bzw. der Lehrerin). Eine formlose Auflistung der mindestens 80 Präsenzstunden im Unterricht, durchnummeriert und von Ihnen selbst unterschrieben (siehe Download rechts), ist dem Praktikumsbericht bzw. der Hausarbeit beizulegen (Voraussetzung zur Prüfungszulassung).

Nein, das dürfen Sie nicht. Schulleitungen und MentorInnen dürfen auch nicht danach fragen - sie bringen Sie nur in eine unangenehme Lage, weil abzulehnen Sie gezwungen sind.

Es gibt keine Vorgaben zum Fach. Der Umfang der geöffneten Unterrichtseinheit ergibt sich aus den inhaltlichen Anforderungen.

Nein, diese werden nicht bewertet. Bewertet wird nur der Praktikumsbericht, den Sie im Blockpraktikum erstellen.

Die Teilnahme am Praktikum ist in den Modulen 05-GSD-SPS01 und 05-GSD-SPS02 sowie in den Kernfachmodulen der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch Voraussetzung, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Im Vorbereitungs- bzw. Begleitseminar der Module erhalten Sie ein entsprechendes Nachweisblatt, welches Sie in der Schule vorlegen. Hinzuzufügen ist eine formlose, durchnummerierte Liste Ihrer Präsenz im Unterricht (nur Blockpraktika), die nur von Ihnen zu unterzeichnen ist (siehe Downloadbereich rechts). Aus ihr gehen die Hospitationen und Lehrversuche, Klassenstufen und Unterrichtsthemen hervor.

Fragen zur Prüfungsleistung im Modul 05-GSD-SPS01

So viele, dass man eine ausreichende Grundlage hat, die Forschungsfrage zu beantworten. Sollte dafür ein einziges Protokoll reichen, dann dürfte die Forschungsfrage nicht sinnvoll sein.

Das ist eine Gliederung, aus der überhaupt keine Inhalte der Arbeit hervorgehen. Eine Gliederung gibt einen Überblick über den Inhalt einer Arbeit. Aus ihr erfährt man zum Beispiel, welche Schule beschrieben wird, zu welcher Problematik oder Fragestellung die systematische Beobachtung erfolgte oder auch das Thema des Unterrichtsversuchs.

Wenn Sie zwischen Ende des Praktikums und dem Abgabetermin arbeitsunfähig waren, legen Sie den Krankenschein bitte der Prüfungsleistung bei. Der Abgabetermin verschiebt sich um die Tage der Arbeitsunfähigkeit. Mehr müssen Sie nicht tun. Bei längerer Erkrankung (ab ca. 4 Wochen) sollten Sie Ihre:n Betreuer:in / Erstgutachter:in informieren.

Im Modul 05-GSD-SPS01 (SPS IV) geben Sie den Praktikumsbericht bei dem/der Dozierende(n) ab, der/die Sie im vorhergehenden Tagespraktikum betreut hat.

Formal müssen Sie das Praktikum nicht wiederholen, da das abgeschlossene Praktikum Voraussetzung für die (nicht bestandene) Prüfung war und damit anerkannt ist. Praktisch lässt es sich allerdings nicht umgehen, da die Prüfungsleistung im Modul 05-GSD-SPS01 an praktische Leistungen (welche es zu dokumentieren und zu reflektieren gilt) gekoppelt sind und der Abstand zwischen dem Ende der praktischen Leistungen und der Abgabe der Prüfungsleistung in der Studienordnung unter dem Stichwort „Bearbeitungszeit“ festgelegt ist. Für die praktischen Leistungen wird eine erneute Präsenz in der Schule von ca. zwei Wochen empfohlen. Ein Merkblatt und ein Formblatt dazu finden Sie im Downloadbereich rechts.

Fragen zur Prüfungsleistung im Modul 05-GSD-SPS02

Im Modul 05-GSD-SPS02 (SPS V) geben Sie die Hausarbeit bei dem/der Dozierenden Ihres vorangegangenen Seminars ab. Dieser/diese ist die Erstgutachterin.

Formal müssen Sie das Praktikum nicht wiederholen, da das abgeschlossene Praktikum Voraussetzung für die (nicht bestandene) Prüfung war und damit anerkannt ist. Praktisch lässt es sich allerdings nicht umgehen, da die Prüfungsleistung im Modul 05-GSD-SPS02 an praktische Leistungen (welche es zu dokumentieren und zu reflektieren gilt) gekoppelt sind und der Abstand zwischen dem Ende der praktischen Leistungen und der Abgabe der Prüfungsleistung in der Studienordnung unter dem Stichwort „Bearbeitungszeit“ festgelegt ist. Für die praktischen Leistungen wird eine erneute Präsenz in der Schule von ca. zwei Wochen empfohlen. Ein Merkblatt und ein Formblatt dazu finden Sie im Downloadbereich rechts.